BRS News

22.12.2020

Initiative Tierwohl (ITW) erhält eine Sonderzahlung in Höhe von 50 Millionen Euro von Lidl und Kaufland

Die Initiative Tierwohl (ITW) wird Anfang 2021 eine zusätzliche finanzielle Förderung in Höhe von 50 Millionen Euro erhalten. Die Schwarz Gruppe (Lidl und Kaufland) hatte der Initiative Tierwohl diese Mittel vor dem Hintergrund der aktuell äußerst schwierigen Situation der Schweinehalter zur Verfügung gestellt. Mit dem Geld sollen die Schweinehalter unterstützt werden, die in der nächsten Programmphase mitmachen und so zur Steigerung des Tierwohls und der weiteren Verbreitung des ITW-Siegels auf Schweinefleischprodukten beitragen.

Alle an der Programmphase 2021-2023 teilnehmenden schweinehaltenden Betriebe erhalten eine Einmalzahlung von 3.000,- Euro, wenn sie bis spätestens 30. Juni 2021 ein ITW-Audit erfolgreich bestanden haben. Zusätzlich erhalten Ferkelerzeuger über die gesamte Programmlaufzeit eine um 1,- Euro erhöhte Vergütung von dann insgesamt 4,08 Euro pro Tier.

 
22.12.2020

14. Süddeutsche Fleischrindertage in Ansbach 2021

Erneut stehen die Fleischrindertage am 05./06. Februar 2021 in Ansbach an. Die Auktion wird 2021 jedoch als Online-Auktion durchgeführt, die Bullen werden vor der Auktion Ab-Hof gekört werden. Der Katalog ist ab Anfang Januar bei der RBW erhältlich oder auf der Homepage www.rind-bw.de einsehbar. Rückfragen richten Sie bitte an A. Nüssle: Tel.: 07586-9206-36 oder Dr. Schmidt: Tel.: 07525-942-313.

 
22.12.2020

EuroTier Digital: Ticket-Shop geöffnet

Mit einem gültigen Ticket können Sie unbeschränkt an allen öffentlichen digitalen Veranstaltungen teilnehmen, Aussteller-Profile besuchen, Termine vereinbaren und sich gezielt mit Ausstellern und Besuchern vernetzen.
Bitte checken Sie hier vorab Ihr System!

 
22.12.2020

forsa-Befragung: 92 Prozent der Deutschen finden Konzept der ITW gut oder sehr gut, Bekanntheit steigt auf 68 Prozent

Laut einer forsa-Umfrage wird die Initiative Tierwohl (ITW) immer bekannter und bleibt konstant beliebt bei deutschen Verbrauchern. Seit nunmehr drei Jahren finden über 90 Prozent der Verbraucher das Konzept der ITW gut oder sehr gut – im Dezember 2020 sind es 92 Prozent. Während im Dezember 2017 noch 41 Prozent der Deutschen von der ITW gehört hatten, sind es drei Jahre später nun 68 Prozent. Damit kennen über zwei Drittel der deutschen Verbraucher die Initiative Tierwohl. Das Produktsiegel der ITW, das besagt, dass das jeweilige Produkt ausschließlich Fleisch von teilnehmenden Betrieben der ITW enthält, haben inzwischen 35 Prozent der Verbraucher bewusst auf Verpackungen wahrgenommen. Die repräsentative Umfrage der forsa Politik- und Sozialforschung GmbH wurde im Dezember 2020 im Auftrag der ITW durchgeführt.

 
22.12.2020

Ferkelkastration: Isofluran-Narkosegeräte und Informationskampagne im Rückblick

BLE- Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) konnte 2.692 Auszahlungsanträge für die Anschaffung eines Isofluran-Narkosegeräts bewilligen. Die meisten Anträge kamen aus Niedersachen, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Das BZL hatte über 100 Informationsveranstaltungen beauftragt, in denen sich knapp 2.900 Landwirtinnen und Landwirte bundesweit über die vier Alternativen zur betäubungslosen Ferkelkastration informierten. Das Medienpaket mit Broschüre, Filmen und Erfahrungsberichten steht weiterhin kostenfrei zur Verfügung.

Darüber hinaus steht das umfassende Medienpaket weiterhin kostenfrei zur Verfügung: Eine Broschüre stellt die verschiedenen Methoden, ihre Vor- und Nachteile sowie betriebswirtschaftliche Konsequenzen vor. Zu jeder Methode hält der BZL YouTube-Kanal ein Video mit Erfahrungsberichten bereit. Poster mit Ablaufplänen helfen bei der korrekten Umsetzung im Betrieb. Für mittlere und kleine Schlacht- und Verarbeitungsbetriebe hat das BZL Informationen zur Fleischverarbeitung bei Jungebern und Immunokastraten zusammengestellt.

Das Medienpaket steht im BLE-Medienservice kostenlos zur Verfügung: www.ble-medienservice.de/landwirtschaft/nutztiere/?p=1

 
21.12.2020

Bundesrat für "Tierwohlprivilegierung" im Außenbereich

Für eine Tierwohlprivilegierung im Außenbereich spricht sich der Bundesrat aus. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Baulandmobilisierungsgesetz folgte die Länderkammer dem Vorschlag ihres Agrarausschusses, in den § 35 Baugesetzbuch (BauGB) eine entsprechende Ergänzung aufzunehmen. Keine Mehrheit erhielt hingegen die vom Agrar- und vom Umweltausschuss geforderte Ablehnung einer Verlängerung von § 13b BauGB, der eine Aufstellung von Bebauungsplänen im beschleunigten Verfahren ermöglicht. Zur Begründung hatten die Ausschüsse auf den erforderlichen sparsamen Umgang mit Grund und Boden sowie dem Schutz landwirtschaftlicher Flächen hingewiesen.

 
21.12.2020

Vechta: "Schweinerei" ist YouTube-Hit

Der Heimatverein Bakum lud auf der beliebten Plattform für Videos einen 13 Minuten langen Film über eine Hausschlachtung hoch - und erzielte damit einen Hit.

 
21.12.2020

DLG-Wintertagung 2021: Druck von allen Seiten

Der Druck auf die Landwirtschaft steigt, und er kommt aus allen Richtungen: Märkte, Auflagen, Verordnungen, Klimawandel, ASP, Gesellschaft. In der Debatte über die Landwirtschaft und die Agrarbranche steht ein politischer und wirtschaftlicher Paradigmenwechsel bevor. Die soziale Marktwirtschaft soll sich ökologisch weiterentwickeln, mit dem Green Deal sind konkrete Leitlinien der EU-Politik sichtbar: Farm-to-Fork-Strategie, Biodiversitätsstrategie, Insektenschutzprogramm und Düngeverordnung werden die unternehmerischen Optionen der Landwirtschaft stark beeinflussen.

 
21.12.2020

Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls

Die BLE fördert mit dem Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau zur Gewährleistung des Tierwohls Stallum- und Stallersatzbauten im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Damit sollen die Vorgaben der Siebten Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung kurzfristig umgesetzt werden.

Der Fördersatz beträgt 40 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die Höchstgrenze für die Förderung beträgt 500.000 Euro pro landwirtschaftlichem Betrieb und Investitionsvorhaben. Das Vorhaben muss bis zum 15. März 2021 beantragt werden und dann bis Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.

Im Bundesprogramm ist auch die Förderung der Inanspruchnahme einer einzelbetrieblichen Beratung zur Erstellung eines Um- oder Ersatzbaukonzepts enthalten. Es werden nur Investitionen gefördert, die nicht mit einer Vergrößerung des Tierbestandes verbunden sind.

 
21.12.2020

Partner-Betrieb im Video: Landwirtin Judith führt ihren Hof in Eigenregie

In Deutschland gibt es etwa eine Viertel Millionen landwirtschaftliche Betriebe. Aber nur rund 10 Prozent der Betriebe werden von Frauen geführt. Eine von ihnen ist Judith aus dem Münsterland. Ihr Familienbetrieb mit rund 1200 Mastplätzen (ITW-Betrieb) blickt auf eine rund 700 Jahre alte Geschichte zurück.