BRS News
Coronavirus: Versorgung mit landwirtschaftlichen Produkten gesichert
Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied, betont, dass trotz des Coronavirus die Versorgungssicherheit der Bevölkerung gewährleistet ist. Wir Bauern werden auch in Zeiten des Coronavirus weiter die Bevölkerung mit sicheren und hochwertigen Lebensmitteln versorgen können. Grundnahrungsmittel wie Getreide, Kartoffeln, Obst und Gemüse wird es weiterhin in ausreichender Menge geben. Von landwirtschaftlichen Produkten geht keine Gefahr aus. Die Futterversorgung unserer Tiere ist gesichert, so dass auch Fleisch, Wurst oder Milch weiter verfügbar sein werden. Deutschland ist mit heimischen Lebensmitteln gut versorgt, so dass Hamsterkäufe nicht notwendig sind
, betont der Bauernpräsident.
Corona: BayWa erfüllt auch weiterhin Versorgungsfunktion
Die BayWa AG will mit weiteren Maßnahmen zum Infektionsschutz sowohl die eigenen Mitarbeiter als auch die Kunden schützen. Zugleich wird die BayWa AG ihre wichtige Versorgungsfunktion im Agrar-, Baustoffe- und Energiebereich erfüllen. Sofern keine behördlichen Auflagen dagegensprechen, bleiben darum alle BayWa Betriebe an den deutschen Standorten geöffnet. Für die Konzernzentrale in München gilt ein generelles Besuchsverbot. Außerdem wird jeder Mitarbeiter, dessen Funktion dies erlaubt, von jetzt an mobil arbeiten. Mit dieser Maßnahme soll vor allem auch Eltern die Betreuung ihrer Kinder erleichtert werden.
NRW: Landesregierung beschließt weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie
In einer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen am Sonntag den, 15. März 2020, weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie beschlossen. Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, Shopping-malls
oder factory-outlets
soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln. Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern. Die Maßnahmen gelten zunächst bis zum 19. April.
RWI-Präsident Christoph M. Schmidt zum Corona-Maßnahmenkatalog der Bundesregierung
Das Einfrieren der sozialen und wirtschaftlichen Aktivitäten muss zwingend von stützenden wirtschaftspolitischen Maßnahmen begleitet werden, die Stimulierung der Nachfrage durch ein Konjunkturprogramm ist derzeit aber nicht sinnvoll
- in seinem Statement erläutert RWI-Präsident Christoph M. Schmidt, warum er die derzeitige Strategie der Bundesregierung für richtig hält, ein Konjunkturprogramm hingegen aktuell der epidemiologisch sinnvollen Strategie zuwiderlaufen würde.
Absage der BRS-Fachtagung am 28. April in Neumünster
Aufgrund eines Erlasses der Stadt Neumünster sind die Holstenhallen Neumünster gezwungen, alle Veranstaltungen bis Ende April abzusagen. Leider betrifft dies auch unsere Fachtagung am 28. April 2020, die wir daher mit großem Bedauern absagen müssen. Wir bitten Sie, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.
2019 erneut weniger Treibhausgase aus der Landwirtschaft

Nach ersten Schätzungen geht der Deutsche Bauernverband für 2019 von einer weiteren Verbesserung der Klimabilanz der Landwirtschaft in Deutschland aus: "Wir erwarten erneut einen Rückgang der Treibhausgas-Emissionen aus der Landwirtschaft um rund 2 Prozent auf rund 62 Millionen Tonnen CO2 Äquivalent. Damit summiert sich die Emissionsreduktion des Sektors gegenüber 1990 auf etwa 22 Prozent. Damit ist die Landwirtschaft auf einem guten Weg und trägt ihren Teil zur Eindämmung des Klimawandels bei.
Risiko Corona - was tun, um sich zu schützen?
In Deutschland sind die ersten Infizierungen mit dem Coronavirus bestätigt. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau gibt Tipps, wie sich jeder schützen kann.
Schweinehaltung in Schweden – was machen sie anders (Teil 1)
proteinmarkt - Immer wenn man in Deutschland über Tierwohl und das Halten von Schweinen mit langen Schwänzen spricht, läuft die Diskussion unweigerlich auf die schwedische Schweinehaltung als Beispiel hinaus. Was machen die Schweden anders und was können wir von den schwedischen Schweinhaltern lernen? Diesen Fragen geht Dr. Manfred Weber, Klein Schwechten, anhand einer Exkursion auf einige schwedische Schweinebetriebe nach. Zunächst sollen im ersten Teil des Berichtes die grundsätzlichen Unterschiede der schwedischen zur deutschen Schweinehaltung dargestellt werden und die Punkte, die das Schwanzbeißrisiko ausmachen, näher dargestellt werden.
Landesregierung will Brandschutz in Stalleinrichtungen verbessern
Die Landesregierung Nordrhein-Westfahlen will den Brandschutz in großen Schweinemastbetrieben verbessern, berichtet das Umweltministerium NRW. Dazu sollen künftig die elektrischen Anlagen und Photovoltaikanlagen in Zuchtbetrieben besser kontrolliert werden. Eine neue Verordnung soll Bauern in NRW die regelmäßige Kontrolle aller elektrischen Anlagen auf ihrem Hof durch einen Fachmann vorschreiben. Ein entsprechender Entwurf wurde bereits vom schwarz-gelben Landeskabinett verabschiedet, muss aber noch vom NRW-Landtag genehmigt werden. Ausgehend von einem Forschungsbericht sei in 35 Prozent der Tierstall-Brände ein technischer Defekt von elektrischen Anlagen die Ursache. Die Verordnung soll für Zuchtbetriebe ab 150 Sauen und Mastbetriebe ab 700 Schweinen gelten. Die Kosten für die Überprüfung durch einen Elektriker gibt das Bauministerium mit 200 Euro im Schnitt an.
In Bayern startet Einzelbetriebliche Investitionsförderung
Die Antragstellung für die beiden Programme der Einzelbetrieblichen Investitionsförderung, das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP) und die Diversifizierungsförderung (DIV) ist ab sofort wieder möglich. Wie Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber in München mitteilte, wird es in diesem Jahr zwei Antragsrunden geben. Die erste endet am 3. April, die zweite am 15. Oktober 2020. Zu diesen Zeitpunkten müssen die Förderanträge vollständig bei der Landwirtschaftsverwaltung vorliegen.
Das AFP wurde in wesentlichen Punkten überabeitet und für die investitionswilligen Betriebe attraktiver gestaltet. So wurde das zuwendungsfähige Investitionsvolumen gegenüber dem Vorjahr auf 800.000 Euro verdoppelt – und mit diesem auch der mögliche Zuschuss. Er beläuft sich, je nach Bauvorhaben, auf 20 bis 35 Prozent. Für geförderte Betriebe wird eine Tierbesatzgrenze eingeführt, die über einen Zeitraum von zwölf Jahren einzuhalten ist. Künftig sind auch wieder Lagerstätten für Wirtschaftsdünger förderfähig, soweit sie im Zusammenhang mit einer tierwohlbezogenen Investition stehen. Weitere Informationen gibt es unter: www.stmelf.bayern.de/forderwegweiser.