BRS News

03.09.2019

Journalistenpreis "Grüne Reportage" zum fünften Mal ausgeschrieben

In diesem Jahr schreibt der Verband Deutscher Agrarjournalisten den Journalistenpreis Grüne Reportage zum fünften Mal aus. Sponsor des VDAJ-Journalistenpreises ist wieder die Dr. Bernard Krone-Stiftung. Eingereicht werden können journalistische Arbeiten in den vier Kategorien. Einreichungsschluss ist der 31. Januar 2020. Die Einreichungen sind ab dem 1. Oktober 2019 möglich. Bitte senden Sie Ihre Reportagen/Beiträge digital an Friederike Krick, intern@vdaj.de. Für Rückfragen: 01 70 / 311 06 09.

 
03.09.2019

Antibiotikaresistenzen: Genetische Analysen machen europaweite Verbreitungswege von Erregern sichtbar

Gegen sogenannte extrem resistente Bakterien sind fast alle bekannten Antibiotika wirkungslos. Die Anzahl an Todesfällen, die sich auf eine Infektion mit solchen Erregern zurückführen lassen, hat sich zwischen 2007 und 2015 in Europa mehr als versechsfacht. Wie sich diese Bakterien verbreiten, beschreibt eine internationale Forschergruppe um Wissenschaftler des Universitätsklinikums Freiburg in einer Studie, die am 29. Juli 2019 in der Fachzeitschrift Nature Microbiology erschienen ist. Demnach leisten Krankenhäuser und die Verlegung von Patienten den entscheidenden Beitrag zur Verbreitung der Erreger. Nur eine geringe Rolle spielen Übertragungen in der Allgemeinbevölkerung, aus der Umwelt, der Landwirtschaft und über Lebensmittel.

 
03.09.2019

Instrumente des Risikomanagements in der Landwirtschaft,

Einen Überblick über Vor- und Nachteile der verschiedenen Instrumente des Risikomanagements in der Landwirtschaft, die aktuell in der Diskussion stehen, gewannen Teilnehmer des Landesbauerntags in Koblenz. Ein dickes Brett ist weiterhin die Förderung der Prämien von Versicherungen gegen Wetterextreme. Ein neues Instument könnte der steuerliche Gewinnglättungsmechanismus über drei Jahre werden, der zwar die Zustimmung aus Brüssel erhalten hat, aber noch als steuerliche Gewinnrücklage durch den Bundesrat muss.

 
03.09.2019

Auswirkungen der neuen EU-Tierarzneimittel-Verordnung

Mit der neuen EU-Verordnung über Tierarzneimittel werden ab 28. Januar 2022 erstmals EU-weite harmonisierte Vorschriften für Tierarzneimittel gelten. Bis dahin sind noch weitere Rechtsvorschriften zu erlassen und nationale Gesetze anzupassen. Welche Auswirkungen die neue Verordnung für alle Beteiligten wie Zulassungsbehörden, pharmazeutische Industrie und Tierärzte hat, darüber möchte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bei einem zweitägigen Symposium am 5. und 6. November 2019 in Berlin informieren. Fachleute aus dem In- und Ausland werden sich auch mit aktuellen Entwicklungen zur Sicherheit und Qualität von Tierarzneimitteln auseinandersetzen.

 
03.09.2019

Fortbildung für Schweineprofis

Am 18.9. 2019 findet in Stein' s Landhaus Capellen, Tungerloh-Capellen 102, 48712 Gescher eine Fortbildung für Schweineprofis statt. Dazu laden die GFS Top Animal Service GmbH, die VVG Lüdinghausen Selm und MSD Tiergesundheit herzlich ein. Beginn der Veranstaltung ist um 9:30 Uhr, Ende wird gegen 15:00 Uhr sein. Mittags gibt es ein Schnitzelbuffet.

Folgende Themen sind geplant:

  • Markus Fiebelkorn, Danske Svineproducenter: Was macht der Schweinemarkt?
  • Gerd Vahrenhorst, GFS Fruchtbarkeitsberatung: Augen auf im Schweinestall - Tipps und Tricks, aus der Praxis für die Praxis
  • Markus Engbert, VVG Lüdinghausen-Selm: Neues von der VVG
  • Hubertus Vornholz, VVG Lüdinghausen-Selm: Arbeitsteilige Ferkelproduktion – Modell der Zukunft!
  • Dr. Robert Tabeling, MSD Tiergesundheit: Myko, Circo und mehr – Was moderne Impfkonzepte leisten können
  • Prof. Dr. Christoph Klotter, Hochschule Fulda: Warum wir essen, wie wir essen?

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Anmeldungen bitte bis zum 13.9. unter den folgenden Nummern: Tel: 02593-913-800, Fax: 02593-913-844. Weitere Informationen entnehmen Sie dem pdf-Dokument.

 
02.09.2019

Kein Absetzferkeldurchfall bei guter Futteraufnahme vor dem Absetzen

Wie beeinflusst die Futteraufnahme von Ferkeln vor dem Absetzen die Entstehung von Absetzferkeldurchfällen und die Leistung dieser Ferkel nach dem Absatz? – Diese Frage stand im Mittelpunkt einer Studie, die am Nutrition Innovation Centre (NIC) von ForFarmers in Zusammenarbeit mit Studenten der Universitäten Wageningen (NL) und Löwen (BE) durchgeführt wurde. Die Ergebnisse wurden jetzt veröffentlicht. Die Studie bestätigte, dass sich nach dem Einstallen in die Ferkelaufzucht die Kotkonsistenz verschlechtert. Das größte Risiko von Absetzferkeldurchfällen bestand um Tag 5 - 6 nach dem Absetzen. Danach verbesserte sich die Kotkonsistenz schnell wieder. Eine gute Futteraufnahme vor dem Absetzen ist offenbar die wichtigste Voraussetzung zur Verringerung des Risikos von Absetzferkeldurchfällen. Eine gute Futteraufnahme vor dem Absetzen soll das Risiko auf Absetzferkeldurchfall halbieren. Eine weitere Erkenntnis: Die Lage am Gesäuge hat zwar einen großen Einfluss auf das Absetzgewicht, hat jedoch kaum Einfluss auf die Entstehung von Absetzferkeldurchfall. Empfohlen wird, mehrmals täglich eine kleine Portion Frischfutter zu geben. Dabei sollte sich die Futterschüssel in Kopfnähe der Sau befinden.

 
02.09.2019

"Klimawandel“ im Kuhstall: Hitzestress und andere Signale

Schon ab 10° C kann es Beeinträchtigungen geben und ein Einfluss auf die Leistung und die Gesundheit bzw. Fruchtbarkeit gemessen werden. Es ist daher notwendig sich frühzeitig mit Möglichkeiten der Klimaregulierung im Stall auseinanderzusetzen und auch Zeichen der Tiere richtig zu deuten. Die Kammer Niedersachsen bietet hierzu ein Seminar rund um die Themen Lüften, Kühlen, Wasserversorgung mit praktischen Seminarelementen im LBZ Echem am 18.09.an.

 
02.09.2019

Wirtschaftsdünger: Meldeprogramm aktualisiert

Im Rahmen der düngerechtlichen Kontrollen fällt immer wieder auf, dass die Kennzeichnungsanforderungen der Düngemittelverordnung von den Abgebern und Inverkehrbringern von Wirtschaftsdüngern gar nicht oder nicht richtig umgesetzt werden. Als Service wurde das Meldeprogramm für Wirtschaftsdünger um einen Deklarationsmanager erweitert. Die Nutzung ist freiwillig.

Neu ist der Deklarationsmanager. Mit diesem können auf freiwilliger Basis Deklarationen erstellt und im Programm an die Empfänger weitergeleitet werden. Abgabemeldungen können auf dieser Basis der Deklaration erstellt werden, so dass sich der Erfassungsaufwand verringert. Der Betriebsspiegel enthält unter Ziffer 6 eine erweiterte Übersicht mit den Nährstofffrachten je Wirtschaftsdüngerart (N-Gesamt und P2O5) in den Aufnahmen und Abgaben.

 
02.09.2019

Nachhaltigkeitskonferenz des BMEL

Strategien für eine nachhaltige Landwirtschaft und Ernährung" – unter diesem Titel lädt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) am 2. Oktober 2019 engagierte Bürgerinnen und Bürger sowie Vertreterinnen und Vertreter der Jugendorganisationen aus Politik, Landwirtschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zum Dialog nach Berlin. Im Umweltforum stellt Bundesministerin Julia Klöckner die Nachhaltigkeitsaktivitäten des BMEL vor und diskutiert mit den Konferenzteilnehmern über Wege einer nachhaltigeren Entwicklung in der Land- und Ernährungswirtschaft.

 
30.08.2019

Zielkonflikte verhindern Tierwohlinvestitionen und gefährden Nutztierstrategie

Anfang Juli fand die erste reguläre Arbeitssitzung des Kompetenznetzwerkes für Nutztierhaltung in Bonn statt. Es soll die Umsetzung und Weiterentwicklung der Nutztierstrategie des Bundeslandwirtschaftsministeriums begleiten. Damit kommt das Ministerium einer Vereinbarung nach, die die regierenden Parteien in ihrem Koalitionsvertrag formuliert haben. Der Teufel steckt jedoch im Detail. Wo genau, das hat der Wissenschaftliche Beirat für Agrarpolitik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft mit seinem Gutachten Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung im März 2015 skizziert. Neben hohen Investitionskosten haben die Experten auf zahlreiche Zielkonflikte hingewiesen, die sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen für Tierwohlinvestitionen ergeben. Erkennbar viel passiert ist seit Übergabe des Gutachtens nicht. Im Gegenteil. Das Bundesumweltministerium hat mit dem Entwurf zur Überarbeitung der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) eine Verwaltungsvorschrift vorgelegt, die sich in der aktuellen Form als Wirtschaftsbremse und Investitionsverhinderungsvorschrift entwickeln könnte.