11.10.2019rss_feed

Leitfaden zur Transportfähigkeit von Rindern

Der Rindergesundheitsdienst Nordrhein-Westfalen hat gemeinsam mit mehreren Landkreisen und dem Unternehmen Westfleisch einen Leitfaden zum Thema Transportfähigkeit von Rindern entwickelt. Es dürfen nur die Rinder verladen und transportiert werden, für die durch den Transport keine Schädigungen zu erwarten sind. Darüber hinaus muss vorab geprüft werden, ob das betreffende Tier die Schlachtfähigkeit erfüllt. Der Leitfaden zur Transport- und Schlachtfähigkeit von Rindern des Rindergesundheitsdienstes NRW und der Westfleisch soll mit Hilfe eines Ampelsystems das Beurteilen der Tiere vereinfachen.