27.04.2023rss_feed

Neue Bayerische Wolfsverordnung beschlossen

Der Ministerrat hat am 25.04. die neue Bayerische Wolfs-Verordnung beschlossen. Mit der neuen Verordnung sollen für den Wolf verfahrensmäßige Erleichterungen zur Vergrämung und Entnahme unter Wahrung der EU- und bundesrechtlichen Anforderungen geschaffen und vereinfachte Ausnahmen für verhaltensauffällige Wölfe sowie für schadensstiftende Wölfe ermöglicht werden. Verhaltensauffällige Wölfe dürfen beispielsweise entnommen werden, wenn ein Wolf sich Menschen mit Hunden annähert und dabei ein aggressives Verhalten zeigt. Für schadensstiftende Wölfe werden Maßnahmen in den ausgewiesenen nicht schützbaren Weidegebieten erleichtert, wenn ein Wolf dort ein Nutztier reißt. Nicht schützbare Weidegebiete sind Gebiete, bei denen ein Herdenschutz entweder nicht möglich oder nicht zumutbar ist, etwa Almen oder Alpen. Die neue Wolfs-Verordnung verlagert die Zuständigkeit für die behördlichen Maßnahmen von den Bezirksregierungen auf die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt, um eine schnelle und ortskundige Reaktion zu ermöglichen. Sie wird am 1. Mai 2023 in Kraft treten.