Online-Seminar: "Das Tierwohl im Schweinestall steigern- Einsatz von Beschäftigungsmaterial"
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen lädt zu einer Online-Veranstaltung zum Einsatz von Beschäftigungsmaterial im Schweinestall ein, die zweimal durchgeführt wird. Hausschweinen muss Beschäftigungsmaterial angeboten werden, das gesundheitlich unbedenklich und in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt werden sollte. Ab August 2021 ist die gesetzliche Mindestvorgabe im Rahmen der Tierschutznutztierhaltungsverordnung diesbezüglich konkretisiert worden. So muss das angebotene Beschäftigungsmaterial ab dem Zeitpunkt zusätzlich auch organisch und faserreich sein. Die Referenten Heiko Janssen und Vanessa Gappa von der LKW Niedersachsen erläutern wie die neuen rechtlichen Grundlagen aussehen, welche Angebotsmöglichkeiten es gibt und wie das Tierwohl dadurch beeinflusst wird.