13.07.2023rss_feed

Rinder fallen zukünftig nicht unter die Industrieemissionsrichtlinie

Die EU-Kommission hatte vorgeschlagen, alle Tierbestände ab 150 Großvieheinheiten in die geplante Industrieemissions-Richtlinie (IED) aufzunehmen. Das EU-Parlament hat sich gestern dagegen ausgesprochen, die Rinderhaltung in diese Richtlinie aufzunehmen. Das Parlament hat jedoch zugestimmt, dass künftig Schweinemastbetriebe mit über 2000 Plätzen oder mehr als 750 Sauen sowie Geflügelhaltungen mit über 40 000 Plätzen oder über 750 GVE unter die IED-Richtlinie fallen.