10.04.2017rss_feed

Schärfere Regeln für Düngemitteleinsatz

dombert - Am 10. März hat nun auch der Bundesrat dem neuen Düngegesetz zugestimmt. Der Bundesgesetzgeber will damit dem laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie den Wind aus den Segeln nehmen. Nach dem neuen Düngegesetz soll vor allem das Ausbringen von Gülle auf den Ackerflächen umweltschonender erfolgen. Des Weiteren sieht das Gesetz umfassende Auskunftspflichten der Landwirte gegenüber den Behörden vor, dazu zählt unter anderem eine so genannte Stoffstrombilanzierung für größere landwirtschaftliche Betriebe. Weitere Vorgaben zu Ausbringungszeiten und daraus resultierenden - höheren - Lagerkapazitäten sowie zusätzliche Regelungen für besonders belastete Regionen wird die neue Düngemittelverordnung enthalten, die in Kürze auf der Grundlage des neuen Düngegesetzes verabschiedet werden soll. Der Bundesrat befasste sich mit dem Entwurf am 31. März. Mit der Verabschiedung der Düngegesetzgebung wird auch der Weg frei für die seit langem erwartete Bundesverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Mit Blick auf die umstrittenen landwirtschaftlichen Anlagen wurde die Verabschiedung der Verordnung zuletzt an die Novellierung des Düngerechts gekoppelt, erklärt Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen. Die AwSV ist auch für die gewerbliche Wirtschaft und die Industrie von großer Bedeutung.