Schutz der genetischen Vielfalt verhindert artenreiche Renaturierungen
Artenvielfalt zu fördern, gilt als Kernaufgabe für erfolgreichen Naturschutz. Behindert die strikte Umsetzung des Naturschutzgesetzes hierbei? Das klingt paradox, aber es besteht tatsächlich ein innerfachlicher Konflikt: Um die genetische Vielfalt zu erhalten, darf Wildpflanzensaatgut zur Wiederherstellung von Lebensräumen nur aus regionalen Ursprungsgebieten stammen. Das hat in der aktuellen Praxis zur Folge, dass selbst bei Naturschutz-Maßnahmen viele Pflanzenarten nicht angesät werden dürfen. Ein 20-köpfiges Team am Kompetenzzentrum Kulturlandschaft (KULT) der Hochschule Geisenheim hat in einem Thesenpapier die Schwachstellen des rechtlichen Rahmens analysiert und Handlungsoptionen für mehr Biodiversität aufgezeigt.