13.12.2018rss_feed

Staatliches Tierwohlkennzeichen: Expertengremium fordert Klarheit in der Kennzeichnung statt konkurrierende Systeme

Am 12. Dezember fand ein erneutes Treffen zum Staatlichen Tierwohlkennzeichen auf Einladung der Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft statt. Mehr Tierwohl kann und soll es nicht zum Nulltarif geben. Zu den geplanten Eckpfeilern für ein Kennzeichen, dass dem Verbraucher ein Mehr an Tierwohl optisch sichtbar macht, gehören:
  • die freiwillige Teilnahme
  • drei Stufen, die Einstiegsstufe über dem gesetzlichen Mindeststandard
  • Kriterien von der Geburt über Aufzucht, Mast, Transport und Schlachtung, die nicht nur die Haltungssysteme, sondern auch das Management und das Tier selbst berücksichtigen
  • Start mit dem Bereich Schwein, später Ausdehnung auf weitere Nutztiere
  • Nämlichkeit der Produkte
  • unabhängiges Kontrollsystem
  • Verwaltung durch Bundesbehörde
  • nationaler Rechtsrahmen durch Gesetz und Verordnung
  • Finanzierung über den Markt, gegebenenfalls Flankierung durch staatliche Förderung der Maßnahmen beim Landwirt
  • staatlich finanzierte Markteinführungskampagne
Im Gegensatz zu den geplanten Labeln des LEH, soll beim staatlichen Label bereits die Ferkelproduktion einbezogen werden. Auch die Bewertung des Tierwohls anhand objektiver Kriterien (z.B. Tiergesundheitsindizes), garantiert neutrale Kontrolle und schützt vor Willkür. Diese Ansätze machen das System nachvollziehbar und glaubwürdig. Tierwohl kann immer nur am Tier selber gemessen werden. Das Haltungssystem ist dafür kein Garant.