11.07.2022rss_feed

Stillegungsprämie für deutsche Fischereibetriebe

Bund und die Länder werden ab Mitte August 2022 eine Stilllegungsmaßnahme zur Schonung des Herings als Vorgriff auf den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds auflegen, bei der Prämien für die zeitweilige Stilllegung der Betriebe für bis zu 30 Tage ausgereicht werden, heißt es in einer Pressemeldung des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Damit strebt man eine Balance zwischen Ökonomie und Nachhaltigkeit im Fischerei­betrieb an. Die Mittel stammen zu 70 Prozent aus EU-Mitteln.

Beteiligen dürfen sich alle Unternehmen im Haupterwerb, die über Quoten für Hering und Sprotte in der westliche Ostsee verfügen. Die Antragsunterlagen und Hinweise dazu sollen in den nächsten Tagen über das LALLF und die Fischereiaufsichtsstationen an der Küste bereitgestellt werden.