01.07.2022rss_feed

SVLFG ermöglicht schnelle Umsetzung der „Anpassungsbeihilfe“ ohne Antrag

Mit zwei Hilfsprogrammen mit einem Volumen von insgesamt 180 Millionen Euro sollen die landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind (Pressemitteilung des Bundeslandwirtschaftsministeriums vom 20.06.2022). Die Voraussetzungen für die Anpassungsbeihilfe sollen von der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) ohne Antrag geprüft und im September 2022 ausgezahlt werden.

Der BRS freut sich über die unbürokratische Auszahlung; er hätte sich jedoch über eine deutliche Anhebung der Prämien für Mast- und Ferkelaufzuchtbetriebe gefreut. Sollten die Prämien in der derzeitigen Höhe nicht geändert werden, können nur Sauenbetriebe ab 152 Sauen den maximalen Auszahlungsbetrag in Höhe von 15.000 € je Unternehmen erhalten. Eine integrierte Ferkelaufzucht würde leer ausgehen, Mast- und spezialisierte Ferkelaufzuchtbetriebe erreichen den Förderhöchstbetrag kaum. Der BRS hofft, dass die VO entsprechend nachgebessert wird und auch Betrieben, die keine Greeningprämie erhalten, eine unbürokratische Antragsstellung und Auszahlung ermöglicht wird.