29.01.2021rss_feed

Urteil: bei Veräußerung eines Sauenbestandes kein Vorsteuerabzug

Der Verkauf eines Sauenbestands bei gleichzeitiger Verpachtung der Ställe ist keine umsatzsteuerpflichtige Geschäftsveräußerung im Ganzen, urteilte das Finanzgericht Münster (Urteil vom 20.05.2020, 15 K 1850/17). Damit bestätigt es die Auffassung des Finanzamts, das von einer Geschäftsveräußerung im Ganzen ausging und den Vorsteuerabzug verweigerte. Das Finanzgericht hat die Revision vor dem Bundesfinanzhof zugelassen (V R 18/20).