22.04.2021rss_feed

Zum Anwendungsbeginn des EU-Tiergesundheitsrechts

Ab dem 21. April 2021 wird das EU-Tiergesundheitsrecht (AHL, Verordnung 2016/429) und seine delegierten und Durchführungsrechtsakte angewendet. Die neuen Bestimmungen gelten unmittelbar in jedem Mitgliedstaat der Union und sie sind für alle Akteure im Viehsektor verbindlich. Zu diesem Anlass hat die Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (GD Sante) eine zweitägige Onlinekonferenz organisiert, auf der die Entstehungsgeschichte, aber auch der Aufbau und die wesentlichen Inhalte des neuen Rechtsrahmens vorgestellt und diskutiert wurden. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tierzüchter (ADT) und die Europäische Vereinigung der Tiergesundheitsdienste (FESASS) haben an der Konferenz teilgenommen und eine Pressemeldung dazu veröffentlicht.