08.09.2020rss_feed

Anhörung zu Tierwohl in Tierhaltungsanlagen

Mehr Tierwohl und weniger bürokratische Hürden im Baurecht – das ist im Kern das Ziel des Gesetzentwurfs zur Verbesserung des Tierwohls in Tierhaltungsanlagen, den die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD eingebracht haben. Ein Ziel, das Sachverständige aus den Bereichen Landwirtschaft, Tierhaltung, Verwaltungs- und Baurecht sowie Kommunalpolitik durchweg unterstützen. Die konkrete Ausgestaltung des vorgelegten Gesetzesentwurfs jedoch stieß bei einer Anhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen unter der Leitung von Mechthild Heil (CDU) am Nachmittag des 7. September mehrheitlich auf Kritik der geladenen Experten. Kritisch merkten mehrere Sachverständige insbesondere an, dass der Begriff des Tierwohls im Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen nicht definiert werde. Damit widerspreche der Entwurf dem im Grundgesetz verankerten Bestimmtheitsgrundsatz, wonach die Anwendung von Gesetzen mit herkömmlichen Auslegungsmitteln möglich sein müsse. Martin Schulz, Bundesvorsitzender der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, schlug in seiner Stellungnahme zur Klärung des Tierwohl-Begriffs das geplante staatliche Tierwohllabel als Maßstab vor. Petra Nüssle, Deutscher Bauernverband, argumentierte, die Definition von Tierwohl entwickle sich dynamisch, man könne nicht bei jeder Veränderung das Baugesetzbuch ändern.