13.02.2019rss_feed

Antrag der FDP-Fraktion: "Straftaten und Gemeinnützigkeit schließen sich aus"

In einem FDP-Antrag fordern die Abgeordneten, Körperschaften grundsätzlich nicht mehr in den Genuss der Steuerbegünstigung der Gemeinnützigkeit kommen zu lassen, wenn deren Repräsentanten gegen geltende Strafgesetze verstoßen oder zu einem Rechtsbruch aufrufen. Namentlich erwähnt werde die Tierrechtsorganisation PETA, informiert der Pressedienst des Bundestages zu der Anhörung vom Mittwoch, dem 12. Februar.
Es kamen verschiedene Experten zu Worte, darunter auch der Rechtsanwalt Dr. Walter Scheuerl, der lt. Pressemeldung erklärte, dass das Begehen oder Ausnutzen von Straftaten oder sonstigen rechtswidrigen Handlungen durch Vertreter von gemeinnützigen Körperschaften, stehe in direktem Widerspruch zur steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit nach Paragraf 52 der Abgabenordnung. Das Eindringen in Ställe durch selbsternannte Tierrechtler zur Beschaffung von Kampagnenmaterial, wie es in den zurückliegenden zehn Jahren verstärkt zu beobachten gewesen sei und inzwischen zur Grundlage eines hocheffizienten Geschäftsmodells geworden ist, steht überdies im Widerspruch zur Definition der gemeinnützigen Zwecke.

Antrag und Stellungnahmen aller Experten können hier abgerufen werden.