08.08.2018rss_feed

ASP: Vermarktung von Fleisch aus Restriktionsgebieten möglich

Der Schweinebestand aus Betrieben, die in dem Restriktionsgebiet liegen, aber nicht von der ASP betroffen sind, wird nicht gekeult, daran erinnert QS in seinem Report "Fleisch und Fleischwaren" (1/2018). Eine Verbringung dieser Schweine ist grundsätzlich weiterhin möglich, aber an definierte Auflagen gebunden. Dazu gehört beispielsweise eine gründliche virologische Untersuchung durch den Tierarzt. Werden die Tiere zur Schlachtung freigegeben, bestehen keine weiteren Einschränkungen. Das Fleisch kann wie üblich vermarktet werden.