02.09.2022rss_feed

Auswirkungen der Taxonomie-Pläne auf Landwirte

Der Bundesregierung ist von der Europäischen Kommission bestätigt worden, dass auch die Land- und Ernährungswirtschaft von den EU-Maßnahmen zur Taxonomie abgedeckt würden, ein konkreter Zeitplan hierfür sei jedoch noch nicht bekannt. Das geht aus einer Antwort (20/3185) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3071) der CDU/CSU-Fraktion hervor. Die Parlamentarier wollten darin unter anderem wissen, welche Auswirkungen die EU-Taxonomie-Verordnung auf die Agrar- und Ernährungswirtschaft in Deutschland habe.

Die Bundesregierung setzt sich dabei dafür ein, die ökologische Landwirtschaft als die wesentliche Form der nachhaltigen Landwirtschaft mit einem bestehenden bewährten Rechtsrahmen und bereits vorhandenen klaren Kriterien für eine nachhaltige Landbewirtschaftung auch eine entsprechend zentrale Bedeutung im Rahmen der Taxonomie-Verordnung eingeräumt bekommen und zum Goldstandard erklärt werden soll. Das kann auch dazu führen, dass konventionell betriebene Landwirtschaftsunternehmen künftig bei Kreditfinanzierten Investitionen schlechter gestellt werden.