27.03.2020rss_feed

Bundesrat beschließt neue Düngeverordnung – Land startet Förderprogramm zum Nährstoffmanagement für Landwirtinnen und Landwirte

Der Bundesrat hat heute dem Entwurf der Bundesregierung zur Novellierung der Bundesdüngeverordnung zugestimmt. Schleswig-Holstein hat daraufhin ein neues Förderprogramm für Landwirtinnen und Landwirte gestartet. Dort kann man ab dem 1. April einen Förderantrag stellen, um die aktuellen Herausforderungen im Umgang mit der Düngeverordnung besser umsetzen zu können. Mit technischen und baulichen Verbesserungen zur gezielteren Nutzung der Nährstoffgehalte in der Gülle soll der Grundwasserschutz weiter verbessert und der Einsatz von Mineraldünger verringert werden. Die Gesamtfördersumme für das Programm beläuft sich bis 2022 auf rund 4,8 Mio. Euro, das sind jährlich 1,6 Mio. Euro. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber ist enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats zur neuen Düngeverordnung. Es ist das Mindeste, dass die Neuregelungen für Landwirte in besonders belasteten Gebieten bis zum 1. Januar ausgesetzt werden, da deren Ausweisung noch völlig unklar ist. Eine generelle Verschiebung der Auflagen wäre das Gebot der Stunde gewesen. Das war unsere zentrale Forderung, sagte die bayerische Landwirtschaftsministerin.

Der rheinland-pfälzische Landwirtschaftsminister Dr. Volker Wissing geht in seiner Kritik noch weiter: Die Bäuerinnen und Bauern sehen sich durch die pauschale 20%-Düngekürzung, wie sie seitens der Bundeslandwirtschaftsministerin vorgeschlagen wurde, in ihrer Existenz bedroht.

Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast und Umweltminister Olaf sprechen in ein ersten Stellungnahme von einer großen Herausforderung für die Landwirtschaft. Sie sehen aber auch eine Chance: Gerade mit dem emissionsbasierten Ansatz kann die Binnendifferenzierung in den betroffenen Grundwasserkörpern am Verursacherprinzip orientiert durchgeführt werden. Andere Kritikpunkte hat Niedersachsen bereits angepackt: die Überprüfung der Messstellen ist auf dem Weg, die aktuellen Messdaten werden für die neue Kulisse verwendet und sind dann Grundlage für die roten Gebiete. Dazu Umweltminister Olaf Lies: Wir nehmen das Netz der Roten Gebiete nochmals genau unter die Lupe – gerade unter dem Aspekt der Binnendifferenzierung. Die Roten Gebiete werden anschließend etwas anders aussehen als aktuell. Ich erwarte, dass über die stärkere Binnendifferenzierung am Ende auch eine gerechtere Lösung entsteht.

Den Weg für ein sorgfältigeres Arbeiten hat die EU-Kommission freigemacht. Nach einem persönlichen Telefonat zwischen Ministerin Otte-Kinast und Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen war klar: Die durch Bund und Länder zu erarbeitende Verwaltungsvorschrift, sozusagen die Methodik der Umsetzung, muss erst zum 1. Januar 2021 vorliegen und umgesetzt sein. Dies bedeutet drei Monate mehr Zeit, um die Ausweisung und Binnendifferenzierung der Roten Gebiete mit der nötigen Sorgfalt vorzunehmen. Diese Verschiebung auf Januar 2021 gilt ausdrücklich auch für die Düngung 20 Prozent unter Bedarf in den Roten Gebieten".


Kritischer fallen erste Stellungnahmen des Berufsstandes aus.

Die Düngung um 20 Prozent unter dem Bedarf der Pflanzen, der Wegfall der Düngung zu Zwischenfrüchten und längere Sperrfristen für die Düngerausbringung sind nicht nur fachlich indiskutabel, sondern wird landwirtschaftliche Betriebe in wirtschaftliche und existenzielle Schwierigkeiten bringen, so der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes, Michael Horper. In der Begründung des Referentenentwurfes ist die Rede von Ertragseinbußen in Höhe von rd. 200 Millionen Euro - jährlich. Diese Enteignung könnte zu einer Klagewelle führen, befürchtet der Bayerische Bauernpräsident Walter Heidl.