23.03.2022rss_feed

Bundesregierung hat nach eigenem Bekunden keine Kenntnis zu Folgen eines Verbots der Anbindehaltung

Der Bundesregierung liegen nach eigenem Bekunden keine differenzierten Informationen hinsichtlich der ökologischen und ökonomischen Folgen eines Verbots der Anbindehaltung vor. Gleiches gilt etwa auch mit Bezug auf die agrarstrukturellen Folgen. Das schreibt sie in einer Antwort (20/926) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/827). In der Anfrage ging es um die Pläne der Koalition zur Beendigung der Anbindehaltung von Milchkühen in spätestens zehn Jahren.

Im Dezember 2018 hatte das Thünen-Institut eine vom BMEL beauftragte Folgenabschätzung zum Verbot des Anbindehaltung von Milchkühen vorgelegt. Darin sind die anpassungsbedingten Kostenänderungen in Cent pro Kilogramm (ct/kg) Milch berechnet. Ein Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung würde die betroffenen Betriebe demnach zwischen 0,26 und 13,42 ct/kg Milch kosten.