Darum sollten Landwirte eine gute Rechtsschutzversicherung abschließen
Immer mehr Gesetze und Auflagen steigern das Risiko für Landwirte, ungewollt in einen Rechtsstreit verwickelt zu werden. Als Teil der R+V-AgrarPolice sichert die Rechtsschutzversicherung hierbei das Kostenrisiko ab – Dank des Baustein-Prinzips genau zugeschnitten auf die individuellen Bedürfnisse.
Beispiele aus der Praxis: Hier hilft die R+V-Rechtsschutzversicherung
- Ein Mitarbeiter in einem landwirtschaftlichen Betrieb wird aufgrund mehrfach unentschuldigten Fehlens gekündigt. In diesem Fall kann die eingereichte Kündigungsschutzklage des Mitarbeiters erfolgreich abgewehrt werden.
- Ein Landwirt hat einen neuen Mähdrescher gekauft, bei dem schon in der ersten Erntesaison erhebliche Mängel auftreten. Die R+V trägt hier die Kosten für den beauftragten Rechtsanwalt, um die Garantiehaftung zu erwirken und für angemessenen Ersatz oder Reparatur zu sorgen.
Immer inklusive: Kennen Sie schon diese Standard-Bausteine?
- Alle auf den Betrieb zugelassene Fahrzeuge sind mitversichert.
- Selbstgenutzte Immobilien sind automatisch mitversichert.
- Im landwirtschaftlichen Bereich ist der betriebliche Vertragsrechtsschutz enthalten. Vertragliche Streitigkeiten z.B. mit z.B. Kunden oder Dienstleistern sind daher mitversichert.
- Arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit Arbeitnehmern sind ebenfalls abgedeckt
- Die Mitarbeiter des versicherten Betriebes sind in der Ausübung ihrer Tätigkeit mitversichert.
Ferien auf dem Bauernhof
– bis zu 25 Ferienwohnungsbetten sind mitversichert.- Bis zu acht Pensionspferde und bis zu zehn Zuchtpferde sind automatisch mitversichert.
Einfach zubuchbar: Diese Zusatz-Bausteine bieten einen Mehrwert!
- Absicherung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wegen Straftaten gegen den Unternehmer (z.B. beim Vorwurf der Steuerhinterziehung und Umweltvergehen) durch den Spezial-Straf-Rechtsschutz.
- Nebenbetriebe wie Hofläden sind bis zu einem Gesamtjahresbrutto-Umsatz von 100.000 Euro ebenfalls mitversicherbar.
- Verwaltungs-Rechtsschutz bei der Kürzung von EU-Subventionen, die an die Einhaltung der Cross-Compliance-Richtlinien gekoppelt sind (Bereiche Umwelt- und Tierschutz sowie Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze)
- Erweiterter Immobilienrechtsschutz (Enteignungs-, Planfeststellungs- und Flurbereinigungsangelegenheiten, steuerliche Bewertung von Grundstücken sowie Erschließungs- und Anliegerabgaben bis 30.000 Euro)
- Photovoltaik-Anlagen mit bis zu 500 kWp im Rahmen des Bausteins Photovoltaik-Rechtsschutz.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail unter: agrarkompetenzcenter@ruv.de oder telefonisch unter: 0611 533 98751. Weitere Informationen zur R+V-AgrarPolice und dem Rechtsschutz-Baustein erhalten Sie unter www.rundv.de/rechtsschutzversicherung.