03.02.2023rss_feed

Der Bundesrechnungshof warnt u.a. vor Klientelpolitik bei Steuerabsenkungen

Der Bundesrechnungshof wiederholt in seinem Bericht an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages
zur Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes seine Empfehlung, den Katalog der Steuerermäßigungen grundlegend zu überarbeiten. Zum anderen weist der Bundesrechnungshof das BMF darauf hin, dass durch einen neuen unionsrechtlichen Rahmen eine Überprüfung der im deutschen Recht enthaltenen Ermäßigungstatbestände geboten ist. Er empfiehlt, den Forderungen aus verschiedenen Kreisen nach weiteren Steuersatzermäßigungen, der Einführung von stark ermäßigten Steuersätzen oder dem Nullsteuersatz grundsätzlich nicht nachzukommen. Der Bundesrechnungshof beruft sich hierbei u.a. auf die 2018 eingerichtete steuerpolitische Arbeitsgruppe der Finanzministerien (siehe Punkt 4.8).


open_in_newBericht nach § 88 Absatz 2 BHO an den Finanzausschuss des Deutschen Bundestages: Reform des ermäßigten Umsatzsteuersatzes lange überfällig