13.02.2018rss_feed

DLG gibt Merkblatt zu Grundlagen der Umsatzsteuer heraus

DLG - Für den landwirtschaftlichen Unternehmer gilt umsatzsteuerlich die besondere Regelung der Durchschnittssatzbesteuerung, die sogenannte Umsatzsteuerpauschalierung. Allerdings kann der Unternehmer auch einen Antrag auf Anwendung der Regelbesteuerung stellen, wenn dieses für ihn von Vorteil ist. Die umsatzsteuerliche Pauschalierung ist aber nur auf Umsätze anzuwenden, die direkt der landwirtschaftlichen Urproduktionstätigkeit zuzurechnen sind, so dass einzelne Tätigkeiten eines landwirtschaftlichen Unternehmens, die in der Praxis häufig vorkommen, nicht pauschalierend abgerechnet werden können. Die Finanzverwaltung und die finanzgerichtliche Rechtsprechung haben insbesondere in den letzten zehn Jahren diverse Sachverhalte aus dem Anwendungsbereich der Pauschalierung ausgeschlossen und Abgrenzungsmerkmale geschaffen, die in der steuerlichen Praxis für den landwirtschaftlichen Unternehmer zu beachten sind. Der DLG-Ausschuss für Agrar- und Steuerrecht hat ein Merkblatt erstellt, das dem landwirtschaftlichen Unternehmer einen grundsätzlichen Überblick über die geltenden umsatzsteuerlichen Regelungen gibt und die Grenzen für die Anwendung der Pauschalierung für bestimmte Tätigkeiten aufzeigt.