29.07.2020rss_feed

Drittes Gesetz zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen

Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung den von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung agrarmarktrechtlicher Bestimmungen beschlossen. Die Gesetzesänderung ist notwendig, um Teile des Unterstützungspakets umzusetzen, das die Europäische Kommission Ende April aufgelegt hat, um von der Corona-Pandemie besonders betroffene landwirtschaftliche Sektoren mit außerordentlichen Maßnahmen zu unterstützen.

Konkret geht es um die folgenden die Durchführungsverordnungen zur Genehmigung von Vereinbarungen und Beschlüssen über Marktstabilisierungsmaßnahmen im Kartoffelsektor (EU) 2020/593, im Sektor lebende Pflanzen und Waren des Blumenhandels, Bulben, Zwiebeln, Knollen, Wurzelknollen und Wurzelstöcke, Schnittblumen und Pflanzenteile zu Binde- oder Zierzwecken (EU) 2020/594 sowie zu Vereinbarungen und Beschlüssen über die Planung der Erzeugung im Sektor Milch und Milcherzeugnisse (EU) 2020/599. Es geht um die Möglichkeit einer befristeten kartellrechtlichen Freistellung. Das EU-Recht ermöglicht in diesem Rahmen beispielsweise eine gemeinsame Mengenplanung, gemeinsame Maßnahmen zur Absatzförderung oder Marktrücknahmen.

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