02.08.2021rss_feed

Erneuter Schweinestau durch ASP: Betriebe in Existenznot

Am 16. Juli 2021 wurde der Verdacht der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Tieren aus zwei Hauschweinbeständen in Brandenburg bestätigt. Allen Beteiligten war zwar bewusst, dass sich die Bedingungen, unter denen Schweine aus Sperrzonen z.B. zur Schlachtung verbracht werden, weiter verschärfen werden, das genaue Ausmaß konnte allerdings keiner vorher abschätzen. Ein vollständiger Abnahmestopp von Schweinen aus allen Landkreisen, in denen ASP positive Wildschweine gefunden wurden, war somit nicht vorhersehbar.

Die Vermarktung der Schachtschweine aus Brandenburg und Sachsen war generell schon erschwert, da nur ein Schlachthof unter hohen Auflagen beliefert werden konnte. Dies hatte bereits zusätzliche Kosten von ca. 25 €/Mastschwein verursacht. Dass aktuell keine Schweine aus den Restriktionszonen geschlachtet werden, wird drastische Konsequenzen haben. Aus den Restriktionszonen fallen wöchentlich ca. 4.000 Mastschweine an, die sich nun zurückstauen. Selbst wenn die Schlachtung von Tieren aus der Sperrzone II in der nächsten Woche wieder aufgenommen wird, lässt sich der Überhang nicht zeitnah abbauen, da der Schlachthof nach unseren Informationen nur ca. 2.500 Tiere pro Woche abnehmen kann. Folglich fürchten sich einige Tierhalter vor tierschutzrelevanten Problemen auf ihren Betrieben.

Wir hoffen sehr, dass den Betrieben zeitnah eine Zukunftsperspektive geboten wird und bitten alle Beteiligten unter den besonderen Umständen und unter Einhaltung größtmöglicher Sicherheitsmaßnahmen, die Möglichkeit zu prüfen, nach der geltenden EU-Verordnung auch Tiere aus der Sperrzone III in andere Gebiete zur Schlachtung verbringen zu können. Jetzt ist auch die Solidarität der Schlachthöfe und des LEH mit den Betrieben in Form eines finanziellen Entgegenkommens gefragt. Zusätzlich muss ein Förderprogramm bei einem seuchenbedingten temporären Ausstieg aus der Schweinehaltung angestrebt werden.