EU senkt Kofinanzierung zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung von Tierseuchen
Die europäische Kommission stellt 2023 nur noch 40,7 Mio EUR für die Kofinanzierung der ein- oder mehrjährigen Programme der Mitgliedstaaten zur Tilgung, Bekämpfung und Überwachung bestimmter gelisteter Tierseuchen zur Verfügung. Sie unterstützt damit insgesamt 136 Veterinärprogramme, darunter 126 mit denen die 27 EU-Mitgliedstaaten elf Tierseuchen bekämpfen sowie 10 Programme von benachbarten Drittländern für 3 Tierkrankheiten (Afrikanische Schweinepest, Lumpy skin-Krankheit und Tollwut). Für 2023 wurde die Kofinanzierung durch die EU für Tierseuchen der Kategorie 1 (ASP, Vogelgrippe, Salmonellen bei bestimmten Geflügelarten sowie Tollwut) auf 20 % gesenkt, wobei grenzüberschreitende Programme, die von mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam durchgeführt werden oder Programme von Mitgliedstaaten, deren Pro-Kopf-Bruttonationaleinkommen weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt, mit 30 % kofinanziert werden. Für Tierkrankheiten der Kategorie 2 (TSE, Brucellose (sowohl beim Rind als auch bei Schaf/Ziege), KSP, LSD, PPP sowie Pockenseuche der Schafen und Ziegen) liegt die Rate bei nur noch 12 bzw. 18 %.
Hintergrund für die Senkung sind die hohen Ausgaben für Notfallmaßnahmen, in erster Linie wegen der Ausbrüche von Vogelgrippe und Afrikanischer Schweinepest.