03.09.2021rss_feed

Förderung für Tierwohlställe: Verlängerte Antragsfrist tritt in Kraft

Im Rahmen des Corona-Konjunkturprogramms der Bundesregierung für 2020 und 2021 wurden insgesamt 300 Millionen Euro für den Umbau von Ställen zur Verfügung gestellt. Das Bundesprogramm zur Investitionsförderung für den Stallumbau dient der Umsetzung von mehr Tierwohl in den Ställen. Das Programm war ursprünglich bis Ende 2021 befristet, da eine Mittelübertragung in das Jahr 2022 vom zuständigen Bundesfinanzministerium grundsätzlich nicht vorgesehen war. Damit sauenhaltende Betriebe auch Vorhaben finanzieren können, wenn der Abschluss des Umbaus erst in 2022 erfolgt, wurde die Antragsfrist in der Förderrichtlinie nun verlängert. Die interessierten Betriebe können den Förderantrag jetzt bis zum 30. September 2021 stellen. Die Änderungsrichtlinie wird am 16. April 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt einen Tag später in Kraft. Anträge können nun vom 17. April 2021 bis zum 30. September 2021 bei der zum BMEL gehörenden Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter www.ble.de/stallumbau gestellt werden.