28.01.2022rss_feed

Frankreich verpflichtet Restaurants und Systemgastronomie zur Herkunftskennzeichnung. Deutschland wartet auf die EU

Auf Initiative des französichen Landwirtschaftsministerium müssen Anbieter von Außer-Haus-Verpflegung (Hotels, Restaurants, Gemeinschaftsverpflegung, Systemgastronimie) künftig die Herkunft von Fleisch kennzeichen. Hierfür wurde am 27. Januar ein Erlass veröffentlicht, der ab dem 1. März 2022 anzuwenden ist. Das Landwirtschaftsministerium setzt damit den Wunsch seiner Landwirte um, die durch Billigimporte vom Markt gedrängt wurden. Ähnlich wie in Deutschland. Allerdings hat die Verabschiedung fast fünf Jahre gedauert. Daran darf sich Deutschland kein Beispiel nehmen, insbesondere weil sich die Bundesregierung im Regierungsvertrag auf eine schnelle verpflichtende Herkunftskennzeichnung verständigt hat. Für Erstaunen sorgte daher Staatssekretärin Silvia Bender auf der Veranstaltung des Deutschen Bauernverbandes (DBV) zum Thema Haltungs- und Herkunftskennzeichnung - Entscheidend für die Weiterentwicklung der Tierhaltung Verpflichtende Haltungs- und Herkunftskennzeichnung - Entscheidend für die Weiterentwicklung der Tierhaltung. Anders als Frankreich sieht man in Deutschland ungeklärte EU-rechtlichen Fragen bei einer nationalen Lösung.