05.09.2018rss_feed

Geflügelpest in Nordwestmecklenburg / Tierseuchenkasse kündigt Prämienkürzungen an

Angesichts des aktuellen Ausbruchs der Geflügelpest in einer kleinen Geflügelhaltung in Wismar (Mecklenburg-Vorpommern) appelliert das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) an alle Geflügelhalterinnen und -halter in Schleswig-Holstein, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen in den Betrieben einzuhalten. Bislang gehen die Behörden im Nachbarland von einem ungewöhnlich früh im Jahr aufgetretenen Einzelfall aus. Ein Sperrbezirk und ein Beobachtunggebiet nach Geflügelpest-Verordnung im Umkreis von 3 und 10 Kilometern um den Seuchenbetrieb wurden wegen der isolierten Lage des Hofes nicht angelegt.

Der Bundesverband Rind und Schwein nutzt die Gelegenheit, auf eine Veröffentlichung der Tierseuchenkasse Niedersachsen aufmerksam zu machen, mit der Tierhalter über Prämienkürzungen bei Nichteinhaltung Nichteinhaltung gesetzlicher Hygienevorschriften informiert werden. Die Tierseuchenkasse Niedersachsen hat dazu diese Tabelle veröffentlicht.