20.08.2021rss_feed

Hohe Verzinzung von Steuernachforderungen der Finanzämter verfassungswidrig

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat am Mittwoch ein Urteil bekannt gegeben, wonach die Verzinsung von Steuernachforderungen und Steuererstattungen in § 233a in Verbindung mit § 238 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (im Folgenden: AO) verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird.