BRS News
Mehr Tierschutz bei der Schlachtung
hib - Der Petitionsausschuss unterstützt eine Weiterentwicklung des Tierschutzes bei der Schlachtung. In der Sitzung am Mittwochmorgen verabschiedeten die Abgeordneten mit den Stimmen der Fraktionen von CDU/CSU, SPD, AfD und FDP eine Beschlussvorlage an den Bundestag, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu überweisen,soweit es um die weitere Prüfung von Alternativen zur Betäubung durch Kohlendioxid geht. Die in der Petition genannten alternativen Varianten zur Betäubung mit den Gasen Argon und Helium seien derzeit jedoch noch nicht praxisreif, schreiben die Abgeordneten in der Begründung zu ihrer Beschlussempfehlung und beziehen sich dabei auf Auskünfte der Bundesregierung.
Super-Sauen gesucht!
Die Nutzungsdauer der Sau rückt wieder stärker ins Blickfeld. SUS sucht Sauen mit außergewöhnlichen Lebensleistungen. Schreiben Sie unserer Verbandszeitschrift, wie viele Würfe ihre Super-Sau geschafft und wie viele Ferkel sie in ihrem Leben aufgezogen hat.
Mit dieser Aktion will SUS aufklären. Zum einen weiß kaum einer, zu welchen Lebensleistungen moderne Sauen heute fähig sind. Zum anderen gibt es zahlreiche Kritiker, die von Überforderungen und Produktionskrankheiten sprechen, die durch den Zuchtfortschritt begünstigt würden und zu vorzeitigem Ausscheiden führen könnten.
Die Erzeugerringe im BRS erfassen die Abgangsursachen ihrer Sauen bereits seit Jahren, um gezielt per Züchtung und Managementmaßnahmen die Nutzungsdauer steigern zu können.
ASP: Sind wir vorbereitet? NEUE SuS-Ausgabe ist da!
Für viele Experten stellt sich nicht mehr die Frage ob, sondern wann die Afrikanische Schweinepest (ASP) Deutschland erreicht und wie die exportabhängige Branche diese Herausforderung meistern soll. Denn der Ausbruch in Belgien im vergangenen Jahr hat zwei Dinge deutlich gemacht:
- Das Virus kann sich durch den Faktor Mensch sprunghaft über Hunderte Kilometer ausbreiten.
- Bereits der erste ASP-Fall bei Wildschweinen führt dazu, dass der Schweinemarkt im betroffenen Land durch Handelsrestriktionen zusammenbricht.
Dies und mehr erfahren Sie in der neuen SUS 2/2019 im Beitrag
ASP: Sind wir vorbereitet?ab Seite 10.
Neue DIN-Norm "10541 Lebensmittelhygiene – Milchausgabeautomaten – Hygieneanforderungen“
Die neue DIN-Norm10541 Lebensmittelhygiene – Milchausgabeautomaten – Hygieneanforderungenlegt Hygieneanforderungen fest, die die Voraussetzung schaffen, nicht vorverpackte Milch in Übereinstimmung mit den lebensmittelhygienischen Vorschriften über Milchausgabeautomaten in den Verkehr zu bringen. Die Milchausgabeautomaten sind Geräte zur Selbstbedienung durch den Kunden. Die Festlegungen gelten sowohl für Milchausgabeautomaten für Rohmilch als auch für pasteurisierte Milch.
Die Norm legt zu diesem Zweck allgemeine hygienische Anforderungen an die Konstruktion, die Werkstoffe und das Betreiben der betroffenen Geräte fest. Sie enthält insbesondere Anforderungen zum hygienischen und fachgerechten Betrieb sowie zur Reinigung und Desinfektion. Ferner beinhaltet die Norm Festlegungen für Eigenkontrollen und legt Anforderungen zur Wartung der Milchausgabeautomaten durch den Betreiber fest.
Wir hören auf zu kastrieren - wer nimmt die Tiere?
©SuS - Dietrich Pritschau hört auf zu kastrieren, aber wie geht es weiter? Als Schweinehalter und Vizepräsident im Bauernverband macht er den Selbstversuch: Nehmen Handel und Vermarktung Improvac-behandelte Eber ab? Bisher sieht es nicht gut aus…Lebensmittelhygiene in fünf Sprachen
Es ist wieder so weit: Viele fleißige osteuropäische Helfer kommen nach Deutschland, um Spargel zu stechen und Beerenobst zu ernten. Damit auch diejenigen, die die deutsche Sprache nicht so gut beherrschen, die strengen Vorschriften der Lebensmittelhygiene-Verordnung einhalten können, bietet die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen eine Plakatserie in Deutsch, Englisch, Polnisch, Rumänisch und Türkisch an.30 farbig bebilderte, laminierte Plakate in zwei verschiedenen Größen erläutern, was beim Umgang mit Lebensmitteln zu beachten ist. Die Plakate, die nicht nur in Landwirtschaft und Gartenbau, sondern auch in anderen Bereichen, in denen mit Lebensmitteln gearbeitet wird, verwendet werden können, gibt es bei der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen ab 2,50 Euro pro Plakat.
Nicht das Label,. sondern der Preis steuert das Verbraucherverhalten
Bioökonomie.de - Auch wenn der Umsatz an Bio-Lebensmitteln seit Jahren steigt, liegen die Verkaufszahlen hinter den Erwartungen. Die Göttinger Forscher wollten daher wissen, inwiefern eigennützige Faktoren wie der sogenannteWarm Glow of Giving– die Absicht Gutes zu tun – , auch die Kaufentscheidung der Verbraucher beeinflusst. Rund 450 Testpersonen aus Deutschland und Großbritannien nahmen an der Studie teil. Ihnen wurde beim virtuellen Einkauf Schokolade angeboten, die mit Siegeln wie Bio, Fairtrade und CO2-neutral gekennzeichnet waren und somit klar auf eine nachhaltige und faire Herstellung hinweisen. Die Produkte unterschieden sich aber nicht nur hinsichtlich der Siegel, sondern auch im Preis, dem Herkunftsland des Kakaos und dem Herstellungsland allgemein. Anschließend mussten die Verbraucher Fragen zu ihren Einkaufsabsichten, Wertvorstellungen und zum Gefühl beim Kauf beantworten.
Wie die Forscher in der Fachzeitschrift "Journal of Cleaner Production" berichten, ist der Preis in beiden Ländern noch immer das wichtigste Entscheidungskriterium. Siegel und Herkunftsland stehen an zweiter und dritter Stelle. Zwar ist der Reiz Gutes zu tun, offenbar groß, wie die Forscher feststellen. Doch die
Absichtwird nicht allzu oft umgesetzt. Der Warm-Glow-Effekt zeigte sich demnach lediglich bei der Fairtrade-Schokolade. Den Forschern zufolge könnte das an dem starken Gemeinwohlgedanken des Labels liegen.
E-Learning-Kurse der Landakademie – Weiterhin großes Interesse
Das Thema Fortbildung steht bei Auditoren und Bündlern hoch im Kurs. Bereits im Januar 2019 hatten sich zahlreiche Auditoren mit der Zulassung Landwirtschaft Schwein sowie Bündler aus dem Bereich Landwirtschaft bei QS für die kostenlose Teilnahme an den Online-Kursen der Landakademie angemeldet. Auch über den eigentlichen Anmeldeschluss hinaus wollen weitere Interessenten an den Online-Fortbildungen teilnehmen: Aktuell sind 187 Anmeldungen über QS für die einzelnen E-Learning-Module der Landakademie eingegangen.Zum Thema Schweinehaltung bietet die Landakademie aktuell die nachfolgenden fünf E-Learning-Module an, die kostenpflichtig über die Webseite der Landakademie gebucht werden können:
- TRANSPORT- UND SCHLACHTFÄHIGKEIT VON SCHWEINEN
- NOTTÖTUNG & KADAVERLAGERUNG IN DER SCHWEINEHALTUNG
- HALTUNG, FÜTTERUNG & HYGIENE IN DER SCHWEINEHALTUNG
- PRÄVENTION UND BESCHÄFTIGUNG GEGEN SCHWANZBEISSEN
- EIGENKONTROLLE IN DER SCHWEINEHALTUNG
QS-Antibiotikamonitoring: Erfassung von "Nullmeldungen" ab sofort nur noch halbjährlich
Ab dem Meldezeitraum 2019 ändert sich die Erfassung von Nullmeldungen in der QS-Antibiotikadatenbank: Statt der bisher quartalsweisen Erfassung der Nullmeldungen, müssen diese ab 2019 nur noch einmal pro Halbjahr erfasst werden. Durch diese Umstellung wird der Arbeitsaufwand für die Systempartner deutlich reduziert. Die neuen Stichtage sind ab sofort der 1. Juli (Zusammenfassung 1. und 2. Quartal) sowie der 1. Januar (Zusammenfassung 3. und 4. Quartal).
Die Erfassung der Nullmeldungen für das 1. Halbjahr 2019 wird ab dem 1. Juli 2019 möglich sein und kann wie gewohnt über die QS-Antibiotikadatenbank vorgenommen werden. Eine quartalsweise Meldung und damit eine Nullmeldung für das 1. Quartal 2019 (1. Januar bis 30. März) ist nicht mehr möglich.
Bericht: Multiresistente Bakterien in Kläranlagen und Oberflächengewässern liefern keine Hinweise auf Gefährdung der Bevölkerung
Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und das Universitätsklinikum Bonn (Uni Bonn) haben den rund 170seitigen Abschlussbericht zum Vorkommen antibiotikaresistenter Bakterien und Antibiotikarückständen in niedersächsischen Kläranlagen und Oberflächengewässern vorgelegt. Die vom Umweltministerium veranlasste Untersuchung im Gewässer ergibt danach keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefahr für die Allgemeinbevölkerung. Dabei wird davon ausgegangen, dass die üblichen Hygieneregeln, die dem Schutz vor Krankheiten dienen, eingehalten werden.