16.09.2021rss_feed

Investitionen in Tierwohl werden gefördert

Das Land Nordrhein-Westfalen will den Tierwohlstandard in landwirtschaftlichen Betrieben deutlich erhöhen. Aus diesem Grund können Landwirte ab sofort erneut Zuschüsse für spezielle Investitionen in mehr Tierwohl beantragen. Gefördert werden Anlagen zur Kühlung von Tierhaltungsanlagen, offene Tränken in Schweineställen, Scheuerbürsten, Vorrichtungen zur Bereitstellung von verzehrbarem organischem Beschäftigungsmaterial in Schweineställen und das Nachrüsten mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen im Bereich der Kälber- und Mastbullenhaltung. Bei der Nachrüstung mit weichen oder elastisch verformbaren Bodenbelägen ist in der Mastbullenhaltung ein Mindestumfang von 2,25 m² je Mastbulle einzuhalten. Bei der Kälberhaltung ist die gesamte Bucht mit den Bodenbelägen nachzurüsten.