25.01.2021rss_feed

Jährliche Fortbildungsveranstaltungen für Schweinehalter im Rahmen der Initiative Tierwohl

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen informiert in einer Pressemeldung über die Fortbildungsverpflichtung im Rahmen der Initiative Tierwohl. Teilnehmende Schweinehaltungsbetriebe sind in der Programmphase 2021-2023 verpflichtet, jährlich an Fortbildungen zu den Themen Tierschutz und Tierwohl teilzunehmen. Hierüber ist ein Nachweis zu erbringen in Form einer personalisierten Teilnehmerbescheinigung. Ein Umfang von zwei inhaltlich gefüllten Stunden sind Voraussetzung für die Anerkennung, dies entspricht einer halbtägigen Veranstaltung. Wenn mehrere kürzere Veranstaltungen besucht wurden, kann die absolvierte Zeit jedoch auch aufsummiert werden. Die Fortbildungsveranstaltung muss von einem Mitarbeiter, der in der in der QS-Tierbetreuerliste hinterlegt ist, besucht werden. Fortbildungen betriebsexterner Personen, wie z. B. Beratern werden nicht anerkannt. Eine Aufteilung der Stunden zwischen mehreren Tierbetreuern wird ebenfalls nicht anerkannt.