Landesdüngeverordnung Niedersachsen: Regeln für rote und gelbe Gebiete
Neben den Vorgaben der bundesweit gültigen Düngeverordnung (DüV) sind in der Landesdüngeverordnung Niedersachsen (NDüngGewNPVO) zusätzliche Auflagen in eutrophierten Gebieten (gelbe Gebiete) formuliert. Durch die Regelungen soll die Eutrophierung der oberirdischen Gewässer durch Nährstoffeinträge aufgrund landwirtschaftlicher Aktivitäten verringert werden. Auch für nitratbelasteten Gebiete (rote Gebiete) wurden verbindliche Regeln definiert. Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat die Vorgaben für gelbe und rote Gebiete zusammengefasst.