25.11.2019rss_feed

Leitsätze vegane Produkte: Fleisch aus Pflanzen gibt es nicht

Die Deutsche Lebensmittelbuch-Kommission (DLMBK) hat die Leitsätze für vegane und vegetarische Lebensmittel mit Ähnlichkeit zu Lebensmitteln tierischen Ursprungs veröffentlicht. Ziel dieser Leitlinien ist es, einer Verbraucherirritation und Falschinformation vorzubeugen. So musste die Kommission klären, ob die gängige Praxis, ‚Fleischersatzprodukte‘ analog zu den vertrauten Fleisch- und Wurstwaren, denen sie nachgebildet sind, zu bezeichnen, hilfreich oder verwirrend ist und ob solche Bezeichnungen nicht dem ‚Original‘ vorbehalten sein sollten. Letztlich hat man sich auf einen Kompromiss geeinigt, den der Lebensmittelverband gut erläutert.

Gemäß den aktuellen Leitsätzen sind Fleisch alle Teile von geschlachteten oder erlegten warmblütigen Tieren, die zum Genuss für Menschen bestimmt sind. Dabei muss es sich um die Skelettmuskeln von Tieren der Arten Säugetiere und Vögel handel, die als für den menschlichen Verzehr geeignet gelten, mitsamt dem wesensgemäß darin eingebetteten oder damit verbundenen Gewebe, … . Unternehmen, die für ihre analogen Produkte mit Fleisch von Pflanzen werben, würden damit gegen diese Leitlinien verstoßen. Diese Klärung gehört in den Zuständigkeitsbereich der Überwachungsbehörden. Leider gilt nach wie vor: Wo kein Kläger, da kein Richter. Bisher scheint es noch nicht einen Fall zu geben, wo die Überwachungsbehörden die entsprechenden Unternehmen abgemahnt hätten. Dann kann man sich derartige Leitlinien zum Schutz der Verbraucher auch sparen?

 


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