Mehr Tierschutz durch zielgerichtete Kontrollen
Die Bundesregierung hat die von der Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft, Julia Klöckner, vorgelegte Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Tierschutzverstöße bei der Haltung von Schweinen und Rindern durch gezieltere Kontrollen zu verhindern. Neben der Kontrolle von Tierhaltungsbetriebe ist nun auch vorgesehen, Verarbeitungsbetriebe Tierischer Nebenprodukte (so genannte VTN-Betriebe) zu verpflichten, Tierschutzkontrollen zuzulassen und die zuständigen Behörden bei diesen Kontrollen zu unterstützen sowie Tierhalter zu verpflichten, Tierkadaver zum Zweck der Rückverfolgbarkeit zu ihrem Betrieb zu kennzeichnen. Wie Studien zeigen, können in VTN-Betrieben an den Tierkadavern tierschutzrelevante Befunde erhoben werden – zum Beispiel gebrochene Gliedmaßen, Wunden oder Abmagerungen. Solche Befunde weisen auf Probleme in den Betrieben hin, in denen die Tiere zuvor gehalten wurden. Durch zusätzliche Kontrollen in VTN-Betrieben können daher Anhaltspunkte dafür gewonnen werden, in welchen Haltungsbetrieben möglicherweise Tierschutzverstöße stattfinden.