Neue Deklarationspflichten für tierische Lebensmittel in der Schweiz
Ab 1. Juli 2025 müssen in der Schweiz Fleisch, Eier und Milch gekennzeichnet werden, wenn sie von Tieren stammen, bei denen bestimmte schmerzhafte Eingriffe ohne Betäubung vorgenommen wurden. Auf den Verpackungen stehen zusätzliche Informationen über die Herstellungsmethode zur Verfügung. Mit den neuen Deklarationspflichten will der Schweizer Bundesrat die Transparenz für die Konsumierenden erhöen und informierte Kaufentscheide ermöglichen. Dafür passt er die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) sowie die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel (LIV) an. Es ist eine Übergangsfrist von zwei Jahren vorgesehen.