19.07.2022rss_feed

Neuregelung im EU-Tiergesundheitsrecht und Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) macht darauf aufmerksam, dass die Vorschriften des EU-Tiergesundheitsrechts geändert wurden und nun erweiterte Anforderungen zur Identifizierung, Registrierung sowie Rückverfolgbarkeit von Rindern, Schweinen, Schafen und Ziegen vorsehen. Diese erweiterten Anforderungen wirken sich auch auf die Cross Compliance-Verpflichtungen im Rahmen der EU-Agrarförderung aus. Die Neuregelungen betreffen die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten in den Betrieben. Künftig müssen auch die Ergebnisse von Tiergesundheitsbesuchen durch Tierärzte sowie Testergebnisse von untersuchten Tieren dokumentiert werden. Die Dokumentation ist auf Papier oder in elektronischer Form möglich. Die Änderungen im EU-Tiergesundheitsrecht sind bereits in Kraft, die neuen Anforderungen gelten somit bereits.