01.10.2020rss_feed

Niedersachsen: Agrar- und Umweltmaßnahmen - Verpflichtungsdauer nur für zwei Jahre

Für umweltverträgliche Anbauverfahren und den ökologischen Landbau stellt das Land Niedersachsen Landwirten Fördermittel zur Verfügung. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte nun mit, dass neue Anträge für Agrarumweltmaßnahmen, die im Frühjahr 2020 gestellt worden sind, nur eine Verpflichtungsdauer von zwei Jahren und nicht wie ursprünglich geplant, von fünf Jahren haben. Lediglich Anträge auf den Umstieg zum ökologischen Landbau – also Neueinsteiger – können für fünf Jahre bewilligt werden. Die Betriebe, die in diesem Frühjahr einen Antrag auf Teilnahme an den Agrarumweltmaßnahmen gestellt haben und für die sich somit die Verpflichtungsdauer ab 2021 ändert, sind in dieser Woche angeschrieben worden. Betriebe mit bereits laufenden Verpflichtungen sind hiervon ausdrücklich nicht betroffen.