28.06.2021rss_feed

Niedersachsen: Angaben zur Agrarförderung per App übermitteln

Auf Landwirte, die Agrarförderungen beziehen, wartet bei der Überprüfung der Angaben durch die Behörden ein vereinfachtes Verfahren: In Niedersachsen und Bremen können Antragsteller nun die App FANi verwenden. Benötigt die Landwirtschaftskammer als Bewilligungsstelle zum Beispiel Fotos zu bestimmten Antragsvoraussetzungen, erhalten Nutzer über die App einen entsprechenden Auftrag und können diesen über die App abwickeln. Die App richtet sich an Landwirte, die als Bewirtschafter landwirtschaftlicher Flächen einen Antrag auf Agrarförderung stellen. Um diese Zahlungen zu erhalten, sind verschiedene Angaben erforderlich – unter anderem die Flächengrößen und die angebauten Kulturen. Außerdem müssen Auflagen und Vorgaben eingehalten werden. Bisher führten offene Fragen und Antragsvoraussetzungen häufig zu Vor-Ort-Kontrollen auf den Betrieben. Hier setzt FANi an. Werden zum Beispiel Fotos zur Aufklärung von Unstimmigkeiten in einem Antrag benötigt, erstellt die Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer einen entsprechenden Auftrag zur Fotoerstellung. Für diese in der App sichtbaren Aufträge können dann Fotos eingereicht werden.