23.11.2020rss_feed

Niedersächsische Mastrinderleitlinie: Erste Übergangsfristen für Altbauten greifen

Mit Erlass vom 23.10.2018 gilt die niedersächsische Tierschutzleitlinie für die Mastrinderhaltung als veröffentlicht und damit gelten die Übergangsfristen in Altbauten ab diesem Termin. Die Leitlinie ist kein Gesetz oder eine Verordnung, konkretisiert aber die allgemeinen Anforderungen, die in Tierschutzgesetz und Tierschutznutztierhaltungsverordnung genannt werden, da es keine rechtlichen Grundlagen für Rinder über 6 Monaten gibt. Die Leitlinie regelt insbesondere für Neu- und Umbauten die Mindestanforderungen an die Stallhaltung von Mastrindern (ab dem 7. Lebensmonat) und Mutterkühen. Sie beinhaltet aber auch Anforderungen für die Haltung in bestehenden, vor der Mastrinderleitlinie genehmigten Altbauten mit Übergangsfristen, um die gewünschten Verbesserungen für das Tierwohl insgesamt umzusetzen. Die ersten Umsetzungsfristen gelten bereits ab Oktober 2020.