09.02.2021rss_feed

Novellierung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 08.02. sind die Siebte und Achte Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Damit treten die neuen Regelungen am 09.02. in Kraft. Sie gelten zum Teil mit Übergangszeiten, die den Sauenhaltern Planungs- und Rechtssicherheit bieten sollen.

Mit der 7. Änderung der TierSchNutztV vom 29.01.2021 wurde die nationale Rechtsvorgabe durch die Einfügung der Begriffe organisch und faserreich sowie die Auflistung der besonders geeigneten Materialien (Stroh, Heu, Sägemehl) deutlich konkretisiert. Was das bedeutet beschreibt u.a. das Laves auf ihrer Internetseite.