19.09.2018rss_feed

OLG-Entscheidung: Stalleinbrüche durch Tierrechtler bleiben als Hausfriedensbruch strafbar

Ausdrücklich begrüßt der ZDG Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. die aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, wonach das Eindringen von Tierrechtlern in einen Putenstall als Hausfriedensbruch strafbar bleibt. Wir freuen uns sehr über diese klare Entscheidung, die eindeutig festhält: Tierrechtler dürfen sich nicht über geltendes Recht hinwegsetzen, bewertet ZDG-Präsident Friedrich-Otto Ripke die OLG-Entscheidung in einer aktuellen Pressemeldung.
Das OLG habe sich nach ZDG-Information in letzter Instanz mit dem nächtlichen Eindringen von Tierrechtlern in eine baden-württembergische Putenhaltung vom Mai 2015 befasst. Die Zurückweisung der Revision durch das Gericht lässt die Verurteilung der Tierrechtler wegen Hausfriedensbruchs gem. § 123 Strafgesetzbuch rechtswirksam werden, schreibt der ZDG.