17.07.2020rss_feed

Orientierungsrahmen mit Ziel- und Alarmwerten für die betriebliche Eigenkontrolle veröffentlicht

Tierhalterinnen und Tierhalter sind zur betrieblichen Eigenkontrolle gemäß Tierschutzgesetz §11 (8) verpflichtet. Mit Hilfe von tierbezogenen Indikatoren können sie daher systematisch die betriebliche Situation überprüfen, um eventuelle Tierschutzprobleme frühzeitig zu erkennen. Auf der Homepage des KTBL können nun die Ergebnisse der betrieblichen Eigenkontrolle mit den aktuell veröffentlichten Ziel- und Alarmwerten für die einzelnen Indikatoren abgeglichen und so ggf. der Handlungsbedarf abgeleitet werden. Für jeden Tierschutzindikator kann zukünftig eingeschätzt werden, ob sich die Situation im grünen Bereich (Zielbereich) befindet oder ob mittel- bzw. kurzfristiger Handlungsbedarf (Frühwarn- bzw. Alarmbereich) zur Verbesserung der betrieblichen Tierwohlsituation besteht.