Schnellabschussgenehmigung für Problemwolf im Raum Cuxhaven vom Gericht bestätigt und wieder in Kraft
Das Verwaltungsgericht Stade hat mit Beschluss vom 28. Oktober 2025 den Antrag einer Naturschutzinitiative aus Rheinland-Pfalz auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die vom Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) erteilte Ausnahmegenehmigung zur zielgerichteten Tötung eines Wolfes abgelehnt und dem Land in vollem Umfang recht gegeben.
