03.02.2026rss_feed

Strengere Anforderungen für die Lagerung von Rindergülle und -gärresten ab 1. Dezember 2026

Ab dem 1. Dezember 2026 gelten strengere Anforderungen für die Lagerung von Rindergülle und -gärresten. Die TA Luft verpflichtet auch bestehende Anlagen dazu, Flüssigmist in abgedeckten Behältern zu lagern oder alternative Maßnahmen mit vergleichbarer Emissionsminderung von 85 Prozent im Vergleich zu offenen Behältern umzusetzen. Das Beratungsunternehmen Ecovis weist in einer Meldung auf eine Untersuchung des Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) hin, in der nachgewiesen wurde, dass eine natürliche Schwimmschicht von mindestens zehn Zentimetern den vorgeschriebenen Emissionsminderungsgrad von 85 Prozent für Altanlagen erreicht oder sogar übertrifft. Das LfULG hat zur Unterstützung bei der Umsetzung auch einen Handlungsleitfaden inklusive Kontrollprotokoll veröffentlicht.