18.12.2019rss_feed

Veterinärbehörde versagt rechtswidrig die Abfertigung von Kälberexporten

Kälberkontor Südwest GmbH

KKS - Die seit gut einem halben Jahr praktizierte Vorgehensweise der Veterinärbehörden, Kälberexporte auf eine Transportdauer von maximal 8 Stunden zu beschränken, ist rechtswidrig. Dies hat im Umkehrschluss das Verwaltungsgericht Sigmaringen in seinem Urteil vom 09.12.2019 nun festgestellt. Geklagt hatte die [https://www.kaelberkontor.de/ KälberKontorSüd GmbH (KKS)[, ein Tochterunternehmen der Rinderunion Baden-Württemberg und der Viehzentrale Südwest.

Der KälberKontorSüd GmbH ist es damit gelungen für die Milchviehhalter in Baden-Württemberg, aber sicherlich auch über die Landesgrenzen hinaus, ein Urteil zu erwirken, das europäische Wettbewerbsgleichheit wiederherstellt, denn schon sehr bald nach Beginn des politisch motivierten deutschen Exportstopps wurde der Bedarf spanischer Mastbetriebe durch Kälber aus den osteuropäischen Nachbarländern, den Niederlanden und Irland annähernd vollumfänglich gedeckt.Diese unterliegen, wie deutsche Kälber, ebenfalls den Regelungen der europäischen Tierschutztransportverordnung EG 1/2005.

Weitere Informationen finden Sie in der beigefügten Pressemeldung.