03.12.2025rss_feed

Vorfahrt für mehr Biosicherheit im QS-System

Ab dem 1. Januar 2026 müssen QS-Rinder- und Schweinhalter eine individuelle Risikobewertung der Biosicherheit ihres Betriebs vornehmen. Das QS-System folgt damit den Empfehlungen einer Ad-hoc Arbeitsgruppe zu Biosicherheit und Seuchenprävention, die auf die steigende Gefahr eines Tierseuchenausbruchs im eigenen Betrieb reagiert. Tierhalter können dafür eine digitale Risikoampel nutzen, mit der die Biosicherheit systematisch und betriebsindividuell bewertet wird. Dieses Angebot der Universität Vechta ist kostenfrei. Die QS-Betriebe haben eine Vorbereitungszeit von sechs Monaten. Ab dem 1. Juli 2026 muss der Tierhalter die Nutzung der Biosicherheitsampel im Audit nachweisen. Wer bereits im Jahr 2025 die Biosicherheit seines Betriebs über eine Risikoampel oder ein behördliches Biosicherheitskonzept bewertet hat, kann diesen Nachweis heranziehen, eine Wiederholung bis Mitte 2026 ist dann nicht notwendig.