BRS News Schwein

11.07.2022

Stillegungsprämie für deutsche Fischereibetriebe

Bund und die Länder werden ab Mitte August 2022 eine Stilllegungsmaßnahme zur Schonung des Herings als Vorgriff auf den Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds auflegen, bei der Prämien für die zeitweilige Stilllegung der Betriebe für bis zu 30 Tage ausgereicht werden, heißt es in einer Pressemeldung des Landwirtschaftsministeriums Mecklenburg-Vorpommern. Damit strebt man eine Balance zwischen Ökonomie und Nachhaltigkeit im Fischerei­betrieb an. Die Mittel stammen zu 70 Prozent aus EU-Mitteln.

Beteiligen dürfen sich alle Unternehmen im Haupterwerb, die über Quoten für Hering und Sprotte in der westliche Ostsee verfügen. Die Antragsunterlagen und Hinweise dazu sollen in den nächsten Tagen über das LALLF und die Fischereiaufsichtsstationen an der Küste bereitgestellt werden.

 
11.07.2022

Anpassung des Leitfaden "Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben" an das EU-Tiergesundheitsrecht

Nachdem in einem Bestand mit Hausschweinen im südlichen Landkreis Emsland der Erreger der Afrikanischen Schweinepest (ASP) nachgewiesen wurde, werden wirksame Biosicherheitsmaßnahmen immer wichtiger. Nicht erst im Krisenfall, sondern bereits in seuchenfreien Zeiten müssen tierhaltende Betriebe die rechtlichen Vorgaben des neuen Europäischen Tiergesundheitsrechts, Animal Health Law (AHL), erfüllen. Das AHL ist seit dem 21. April 2021 in allen Mitgliedstaaten der EU direkt anzuwenden. Auf Initiative der Niedersächsischen Tierseuchenkasse und des Landvolks Niedersachsen wurde daher schon Ende November 2021 die Arbeitsgruppe Biosicherheit in Schweinehaltungen mit maßgeblichen Akteuren gegründet. In dieser AG wurde der neue Leitfaden Biosicherheit in Schweine haltenden Betrieben nach dem Tiergesundheitsrechtsakt der EU inklusive Checklisten erarbeitet. Er bietet eine Grundlage, den Anforderungen des EU-Rechts gerecht zu werden und bezieht sich auf die aktuellen Rechtsvorschriften.

 
11.07.2022

Bundesrat stimmt neuen Regeln für nitratbelastete und eutrophierte Gebiete zu

Der Bundesrat hat am 08.07. der Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung) zugestimmt. Geregelt wird damit, dass insbesondere das Nitratmessnetz in den nächsten Jahren verdichtet wird. Ab 2028 gelten dann einheitliche Regeln für alle Bundesländer. Mit den Änderungen, die die Europäische Kommission zuvor bestätigt hatte, wird die deutsche Gesetzgebung an geltendes EU-Recht angepasst. Mit der Novelle der AVV werden die Forderungen der EU-Kommission im Vertragsverletzungsverfahren umgesetzt. So sollen millionenschwere Strafzahlungen im laufenden Vertragsverletzungsverfahren verhindert werden. Zukünftig können bei der Gebietsabgrenzung keine landwirtschaftlichen Daten mehr berücksichtigt werden (Streichung der sog. Emissionsmodellierung). Die Bundesländer müssen künftig sicherstellen, dass alle belasteten Messstellen innerhalb der mit Nitrat belasteten bzw. eutrophierten Gebiete liegen. Zudem muss die Binnendifferenzierung bundeseinheitlich mit geostatistischen Regionalisierungsverfahren erfolgen. Hierfür sind Übergangsfristen vorgesehen, um den Ländern genügend Zeit zur Verdichtung ihrer Messstellennetze zu geben. Zudem wurde die Berücksichtigung von denitrifizierenden Verhältnissen aufgegriffen, um den Vorsorgegedanken noch stärker zu berücksichtigen.

 
11.07.2022

Neue Videoreportagen "Praxisbeispiel Ringelschwanz"

In den Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) Tierschutz - Wissen Dialog Praxis zeigen Schweinehalter/ -innen, wie der Kupierverzicht in der Praxis umgesetzt werden kann. Karl und Gesine Harleß erklären in zwei Videos, auf welche Faktoren Sie bei der Haltung unkupierter Schweine besonders achten sollten. In Teil 1 des Videos werden die Buchtenstrukturierung, die Wasserversorgung und die Tierbeobachtung thematisiert. Außerdem stellt Karl Harleß die Lichttechnik, die Tränkeversorgung und die Stallklimaführung in seinem Betrieb vor. Im zweiten Teil des Videos gehen Karl und Gesine Harleß besonders auf die Risikofaktoren Fütterung, Beschäftigung und Notfallmaßnahmen bei Schwanzbeißen ein. Die Betriebsreportagen werden im Projekt Nationales Wissensnetzwerk Kupierverzicht erstellt. Die Betriebsreportagen werden im Projekt Nationales Wissensnetzwerk Kupierverzicht erstellt.

 
08.07.2022

Tönnies Agrarblog: Mit Biosicherheit gegen ASP vorbeugen

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) zeigt auch in Deutschland grade sehr deutlich, wie wichtig es ist, auf den Höfen auf Biosicherheit zu achten. Welche Maßnahmen bei einem ASP-Ausbruch ergriffen werden und wie man vorbeugen kann, erfährt Franziska Budde auf dem Hof der Landwirte Britta und Frank.

 
08.07.2022

Future Agro Challenge Germany: Start-ups aus dem Agri- und Foodbereich gesucht

Einmal im Jahr wird weltweit im Rahmen des Global Agripreneur Summit der Titel Agribusiness of the Year an ein Startup aus dem Agri- und Foodtech-Bereich vergeben. Im deutschen Vorentscheid am 01. September 2022 sucht die Andreas Hermes Akademie als Partner der Future Agro Challenge Germany (FAC) mit Unterstützung der Landwirtschaftlichen Rentenbank bereits zum dritten Mal Startups aus dem Agri- und Foodbereich mit innovativen Geschäftsmodellen für den weltweiten Wettbewerb. Die Gewinner des internationalen Finales erhalten ein auf ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes, exklusives Paket aus Dienstleistungen im Wert von bis zu 50.000 Euro.

 
08.07.2022

IVA präsentiert Info-Paket zur EU-Düngeprodukteverordnung

Was passiert mit den Produkten, die nach der Verordnung (EG) Nr. 2003/2003 vor dem 16. Juli 2022 als Düngemittel mit der Bezeichnung EG-Düngemittel in Verkehr gebracht wurden? Hätten Sie es gewusst? Die Antwort: Die Düngemittel, die schon im Markt sind, dürfen noch abverkauft werden, aber ab dem 16. Juli 2022 darf kein Hersteller mehr EG-Düngemittel auf den Markt bringen. Denn ab diesem Tag ist die EU-Düngeprodukte-Verordnung 2019/1009, die vor drei Jahren in Kraft trat, vollständig anwendbar.

 
08.07.2022

Digitale Landwirtschaft: Jeder fünfte Hof ist in sozialen Medien präsent

Eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom unter 500 landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland ab 20 Hektar zeigt, dass knapp jeder fünfte Landwirtschaftshof (19 Prozent) in sozialen Netzwerken aktiv ist und dort mit den Verbraucherinnen und Verbrauchern kommuniziert. Weitere 34 Prozent planen entsprechende Profile einzurichten oder diskutieren darüber. Insbesondere die größeren Betriebe ab 100 Hektar (19 Prozent) stellen ihre Informationen und Kontaktdaten auf einer eigenen Website zur Verfügung – weniger die kleinen bis 49 Hektar (9 Prozent). 82 Prozent der Landwirtinnen und Landwirte sind der Meinung, dass durch Digitalisierung die landwirtschaftliche Produktion transparenter wird. Eine weitere Maßnahme sind Webcams, die Einblicke in den Tierstall oder auf die Felder geben – 6 Prozent der Höfe haben solche Kameras schon installiert und bei 30 Prozent ist der Einsatz geplant oder wird diskutiert.

 
07.07.2022

Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Uckermark

Aufgrund eines amtlich festgestellten Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen im Landkreis Uckermark am 02.07.2022 hat die Landrätin gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2021/605 i. V. m. §§ 11, 11a und 11b der Schweinepest-Verordnung die Restriktionsgebiete festgelegt mit Maßnahmen zum Seuchenschutz angeordnet und bekanntgegeben.

In der Anlage hat der BRS die für die Verbringung von Tieren aus Sperrzonen aus seiner Sicht wichtigsten Passagen der DUR (EU) 2021/605 unter Berücksichtigung der DER (EU) 2020/687 in einem Dokument zusammengefasst. Die Zusammenstellung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit und kann das Studium der gesamten Verordnung nicht ersetzen.