BRS News Schwein
Müller Fleisch erhöht ITW-Bonus
Um ihren Bezug für süddeutsche ITW-Schweine zu sichern, zahlt die Müller Gruppe ihren regionalen Mästern ab dem 1.1.2025 einen höheren Bonus. Wer ausschließlich ITW-Ferkel bezieht, soll 7,50 € Zuschlag erhalten. ITW-Mäster ohne entsprechenden Ferkelbezug sollen 6,50 € Bonus bekommen. In Summe mit dem Gesundheitsbonus, dem Vertragsbonus und dem Regionalzuschlag für süddeutsche Herkünfte von je 1 € sind im Gesamtpaket bis zu 10,50 € Bonus pro Schwein drin. Müller Fleisch will hiermit ein deutliches Signal setzen, damit die Mäster trotz der erneut steigenden Haltungsvorgaben im ITW-System bleiben. Nach Einschätzung von Vermarktern könnten zum Jahreswechsel bis zu 15 % der süddeutschen Betriebe bei der Initiative Tierwohl aussteigen.
Mistdüngung auf Ackerflächen – Düngebedarfsermittlung notwendig
Für die Ausbringung von Mist von Huf- und Klauentieren gilt im grünen Gebiet eine Sperrfrist vom 1.12 bis 15.01 und im roten Gebiet vom 01.11 bis 31.01. Außerhalb dieser Sperrfristen kann auf Dauergrünland und auch auf Ackerflächen eine Mistdüngung erfolgen. Hierbei ist jedoch Einiges zu beachten. Was beschreibt die Kammer Niedersachsen.
UTP: BLE untersagt EDEKA zu lange Zahlungsziele
Während die betroffene Molkerei ihre Landwirte für angelieferte Milch innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen entlohnte, zahlte die EDEKA Zentralhandelsgesellschaft mbH ihrer Lieferantin den Kaufpreis für frische Milch- und Sahneprodukte erst nach mehr als 49 Tagen. Die BLE hat festgestellt, dass der erzeugergetragenen Molkerei durch die notwendige Zwischenfinanzierung Kosten entstanden und so die Erlöse geschmälert wurden, die sie als Milchgeld an ihre Landwirte weitergeben konnte. Diese überlangen Zahlungsziele hat die BLE der EDEKA als unlautere Handelspraktiken nun untersagt.
Die Entscheidung der BLE ist noch nicht bestandskräftig. EDEKA kann dagegen Klage erheben, über die das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hätte. Eine öffentliche Fassung der Entscheidung ist auf www.ble.de/utp zu finden. Der Fallbericht ist ebenfalls dort veröffentlicht.
Neuer Leitfaden zu mobiler Schlachtung in Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg hat einen neuen Leitfaden zur Schlachtung im Herkunftsbetrieb veröffentlicht und will damit Landwirte, Schlachtbetriebe sowie Behörden unterstützen. Der Leitfaden zur Umsetzung der hygienerechtlichen Anforderungen an eine Schlachtung im Herkunftsbetrieb gibt allen beteiligten Akteuren wertvolle Hinweise bei der Umsetzung und ist ab sofort online verfügbar. Er hilft den Tierhaltern und Schlachtbetrieben bei der Antragstellung sowie Durchführung der Schlachtung und den Behörden bei der amtlichen Kontrolle
, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauck.
Landwirtschaft heißt auch: Kampf gegen Naturgewalten
SwissGranum macht in einer aktuellen Pressemeldung auf erhöhte Mykotoxinbelastung des schweizer Getreides aufmerksam. Swiss granum überwacht in Zusammenarbeit mit Agroscope und der HAFL im Rahmen eines Monitorings das Risiko der Mykotoxin-Belastung des Getreides vor und nach der Ernte. Deoxynivalenol kam im Getreide der Ernte 2024 häufiger vor als im Vorjahr. Insbesondere bei Triticale wurde eine erhöhte Mykotoxin-Belastung bestätigt. Die Belastungen bei den untersuchten vorsortierten Mustern von Mahlweizen und Gerste lagen dennoch auf einem tiefen Niveau. Auffallend häufig waren Weizenposten betroffen, welche nach Vorfrucht Mais mit reduzierter Bodenbearbeitung angebaut wurden. Die nicht backfähige Mahlweizenmenge, welche wegen Qualitätsmängeln im Futtersektor vermarktet werden musste, beträgt rund 20'000 t wovon schätzungsweise 50% bis 75% aufgrund von Mykotoxinen abgewiesen wurden. Rund 2’000 t mussten sogar vernichtet werden, was grosse Einkommensverluste für die betroffenen Produzenten bedeutet.
Dank der Kontrollen der Sammelstellen bei der Übernahme werden Probleme beim Inverkehrbringen der aufbereiteten Posten vermieden. Die Landwirtinnen/Landwirte selbst können das Befallsrisiko durch die Fruchtfolge, die Sortenwahl und die Bodenbearbeitung deutlich vermindern.
AGRAVIS Nutztier GmbH bündelt Know-how
Wie Agravis in einer Pressemeldung mitteilt, richtet sich die AGRAVIS Raiffeisen AG im Bereich Futtermittel in den Segmenten Rind, Schwein und Geflügel mit einer zentralen Vertriebsgesellschaft mit deutschlandweit 15 Produktionsstandorte, 20 Marken, 220 Mitarbeitende und eine Gesamttonnage von 2,3 Millionen Tonnen tierartspezifisch aus. In der AGRAVIS Nutztier GmbH fokussieren wir uns noch mehr auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden und begleiten die Betriebe als starker Partner
, erklärt Geschäftsführer Bernd Schmitz. Neben dem Mischfutter legen wir einen besonderen Fokus auf die Spezialfutter und Spezialitäten, um weitere Marktpotenziale zu heben
, ergänzt Matthias Kutsche, Leiter Geschäftsfeld Rind.
Wissenschaftler: Menschen brauchen hochwertiges Protein
Deutschland kann einen wichtigen Beitrag zur künftigen Sicherung der globalen Verteilungsgerechtigkeit leisten. Ernährungswissenschaftler Dr. Malte Rubach wirft im Interview einen globalen Blick auf die Zukunft der Ernährung. Eine niederländische Studie, veröffentlicht im Oktober 2024 in der wissenschaftlichen Zeitschrift "The Journal of nutrition, health and aging", scheint das zu bestätigen. Sie untersuchte die gesundheitlichen Aspekte einer Umstellung auf pflanzliche Ernährung und kam zu dem Ergebnis: Der komplette Verzicht auf Produkte tierischer Herkunft hat erhebliche negative Auswirkungen auf die korrekte Proteinversorgung. Allerdings gilt dies nur für ältere Menschen in Länder mit ausreichender Lebensmittelauswahl. In armen Ländern sind tierische Produkte häufig die einzige Quelle für eine ausreichende Nährstoffzufuhr.
Tierschutz und Nachhaltigkeit: Was europäische Tierzüchter bis 2030 erreichen wollen
EFFAB, der Dachverband für Tierzucht- und Reproduktionsorganisationen auf europäischer Ebene informiert mit dem Papier "European Animal Breeders' Vision für 2030 Möglichkeiten für eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und widerstandsfähige Zukunft für die europäische Tierhaltung. Als besonders wichtig wird die genetischen Selektion in der Tierzucht betont, um die Nachhaltigkeit der Anbausystemen weiter verbessern zu können.
Fachbeitrag zum neuen Urteil zur Beschäftigung von Saisonarbeitskräften
Sozialversicherungsprüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV)sind für Arbeitgeber von Saisonarbeitskräften häufig mit Stress verbunden. Alle vier Jahre drohen Nachzahlungen in Höhe von ca. 40 % der Lohnsumme zuzüglich Säumniszuschlag von 1 % pro Monat. So kommen zum Beispiel bei zehn Saisonarbeitskräften leicht Forderungen von rund 130.000 € zusammen. Dies stellt für die Betriebe oft eine große wirtschaftliche Herausforderung dar. Der Verband Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e.V. macht auf ein aktuelles Urteil des Sozialgerichtes Lüneburg (S1 BA 15/22 ER) aufmerksam, dass Landwirte entlasten könnte.
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Das lesen Sie im aktuellen Heft:
- Deckzentrum: Förderung mit Fallstricken
- Neue Masken: Das Comeback des Piétrain?
- Reportage:
Wir züchten Ferkel und Larven
- Colibakterien wirksam abwehren
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